Veröffentlichungen der Strahlenschutzkommission
Band 18
Maßnahmen nach Kontamination der Haut mit radioaktiven Stoffen
Empfehlung der Strahlenschutzkommission
Manuskripte des Fachgespräches des Ausschusses „Medizin und Strahlenschutz“
Redaktion: Detlef Gumprecht und Anke Kindt, Bonn
1992, 144 Seiten, 7 Abbildungen, 12 Tabellen
ISBN 3-437-11450-6, 29,95 €
Teil A:
Empfehlung der Strahlenschutzkommission: Maßnahmen bei radioaktiver Kontamination der Haut
Teil B:
Fachgespräch des Ausschusses "Medizin und Strahlenschutz":
Beim Umgang mit offenen Radionukliden ist immer mit der Möglichkeit der Kontamination der Haut mit radioaktiven Stoffen zu rechnen. Nach der Strahlenschutzverordnung (§ 64 StrlSchV) sind bei einer derartigen Kontamination der Haut unverzüglich Maßnahmen zu treffen, um eine Gefährdung durch Weiterverbreitung oder Inkorporation zu verhindern.
In der Empfehlung der Strahlenschutzkommission über Dekontaminationsmaßnahmen nach Kontamination der Haut mit radioaktiven Stofen werden Verfahren beschrieben, die rasch und einfach durchführbar sind, eine zusätzliche Schädigung der Haut ausschließen und für das mit der Dekontamination beschäftigte Personal und die Umwelt ungefährlich sind. Zusätzlich werden in der Empfehlung Richtwerte angegeben, bei deren Erreichen bzw. Unterschreiten weitere Maßnahmen zur Dekontamination unterbleiben können.
Die anschließenden Beiträge zum Fachgespräch des Ausschusses Medizin und Strahlenschutz geben die Möglichkeit, sich über spezielle Fragestellungen weitergehend zu informieren.