Berichte der Strahlenschutzkommission

Heft 51

Orientierungshilfe für radiologische und nuklearmedizinische Untersuchungen

Redaktion: Detlef Gumprecht, Sibyll Hähnel, Claudia Hahn und Horst Heller, Bonn
2006, 120 Seiten, 2 Tabellen
ISBN 3-87344-130-6, 10,00 €

Der Rat der Europäischen Union fordert in seiner Richtlinie 97/43/EURATOM von den Mitgliedsstaaten neben einer Reihe von Maßnahmen zur Optimierung des medizinischen Strahlenschutzes u.a. die Erstellung von Empfehlungen hinsichtlich der „Überweisungskriterien für medizinische Expositionen“. Von der Europäischen Union wurden bereits Leitlinien ähnlichen Inhaltes erarbeitet, die sich an existierenden Überweisungskriterien aus England orientieren. In Österreich steht die zweite Auflage einer ähnlichen Leitlinie unter dem Namen „Orientierungshilfe Radiologie“ zur Verfügung.

Gemäß einer SSK-Empfehlung vom Dezember 2001, eine solche Orientierungshilfe auch für Deutschland zu erstellen, haben auf Einladung und unter Leitung des SSK-Ausschusses „Strahlenschutz in der Medizin“ Experten aus Radiologie und Nuklearmedizin in Abstimmung mit der Deutschen Röntgengesellschaft (DRG) und der Deutschen Gesellschaft für Nuklearmedizin (DGN) Teilentwürfe zu den einzelnen Organbereichen erarbeitet. Ergänzend wurde ein Kapitel zur interventionellen Radiologie aufgenommen. Der mit dem Ausschuss „Strahlenschutz in der Medizin“ und der Strahlenschutzkommission abgestimmte Entwurf wurde anschließend den medizinisch-wissenschaftlichen Fachgesellschaften (AWMF) zur Kommentierung übersandt.

Aufgrund der eingegangenen Kommentare wurde der Entwurf erneut überarbeitet.

Die „Orientierungshilfe“ soll Ärzten im Krankenhaus und im niedergelassenen Bereich helfen, die für die jeweilige Fragestellung bestgeeigneten bildgebenden Verfahren auszuwählen. Das Befolgen der Orientierungshilfe lässt neben einer besseren Versorgung der Patienten auch eine Verringerung der damit verbundenen Strahlenexposition erwarten. Diese Orientierungshilfe ersetzt nicht das Stellen einer „Rechtfertigenden Indikation“ durch den Arzt mit der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz nach § 80 Strahlenschutzverordnung bzw. § 23 Röntgenverordnung. Die rechtfertigende Indikation ist auch dann zu stellen, wenn eine Anforderung eines überweisenden Arztes (anfordernden Arztes) vorliegt; die Verantwortung liegt immer beim anwendenden Arzt.

Empfehlungen dieser Art erfüllen ihren Zweck am besten, wenn sie im Dialog zwischen dem anfordernden Arzt und dem Radiologen bzw. Nuklearmediziner („anwendender Arzt“) Teil des diagnostischen Vorgehens sind. Die Orientierungshilfe bewertet die Rolle von Röntgen, Ultraschall, Computertomographie, Magnetresonanztomographie, Nuklearmedizin mit Positronenemissionstomographie und interventionellen Eingriffen bei gegebenen Fragestellungen. Der in der EU-Version vorhandene körpersystembasierte Ansatz wurde beibehalten.

In dieser ersten Auflage der Orientierungshilfe wurden bei weitem nicht alle denkbaren klinischen Fragestellungen behandelt, die Auswahl wurde nach Wichtigkeit und Häufigkeit getroffen.

Es ist das Ziel der SSK sowie der beteiligten Experten und wissenschaftlichen Fachgesellschaften, diese Orientierungshilfe in bestimmten Zeitintervallen zu überarbeiten und so dem aktuellen Stand des medizinischen Wissens anzupassen.

Die Empfehlungen sind als Anleitung für sinnvolles ärztliches Handeln in charakteristischen Situationen anzusehen. Sie berücksichtigen vor allem ärztlich-wissenschaftliche und weniger wirtschaftliche oder organisatorische Aspekte. Die Entscheidung, ob einer Empfehlung gefolgt werden kann, ist unter Berücksichtigung der individuellen klinischen Situation und der verfügbaren apparativen Ressourcen zu treffen.

Die „Orientierungshilfe für radiologische und nuklearmedizinische Untersuchungen“ wurde von der SSK in der 208. Sitzung am 11./12. Juli 2006 verabschiedet.


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