Über die SSK
Arbeitsweise
Die Arbeitsweise der SSK wird in deren Satzung geregelt. Ihre Beratungsaufträge erhält die SSK in der Regel vom zuständigen Bundesministerium; sie kann aber auch von sich aus Beratungsthemen aufgreifen. Die Beratungen erfolgen unter Beteiligung der zuständigen Referenten aus dem Ministerium.
Das Bundesministerium kann im Einvernehmen mit der Vorsitzenden der SSK einem Ausschuss Beratungsaufträge erteilen, wenn die Angelegenheit allein in das Fachgebiet dieses Ausschusses fällt und ihre Bedeutung keine Beratung in der SSK erfordert.
Darüber hinaus befasst sich die SSK mit aktuellen Fragen des Strahlenschutzes und erörtert diese in unregelmäßigen Abständen im Gespräch mit dem zuständigen Bundesministerium.
Die SSK beschließt als Ergebnis ihrer Beratungen naturwissenschaftliche und technische Stellungnahmen und Empfehlungen zu den Beratungsthemen. Diese werden in der Regel in den Ausschüssen als Entwürfe vorbereitet. Beschlüsse werden durch Abstimmungen gefasst und bedürfen der Mehrheit der Mitglieder. Die verabschiedeten Empfehlungen werden vom zuständigen Bundesministerium den Länderbehörden zur Kenntnis gegeben und der Öffentlichkeit auf Anfrage zur Verfügung gestellt. Das Bundesministerium kann sie im Bundesanzeiger veröffentlichen. Um sie einer weiteren Öffentlichkeit zugänglich zu machen, werden die Empfehlungen sowie umfangreichere Stellungnahmen zu aktuellen Strahlenschutzfragen seit 1985 auch in den Schriftenreihen Veröffentlichungen der Strahlenschutzkommission, seit 1988 teilweise zweisprachig (deutsch/englisch), und Berichte der Strahlenschutzkommission publiziert.
Zur Bearbeitung von aktuellen Fragen können ad hoc-Arbeitsgruppen eingesetzt werden, die der Kommission bzw. den Ausschüssen zuarbeiten und Stellungnahmen und Empfehlungen vorbereiten.
Die SSK berät das zuständige Bundesministerium bei der Abfassung von Richtlinien. In Zuarbeit zu der Beratungstätigkeit der RSK verfasste sie außerdem bis 1998 den Strahlenschutz betreffende Stellungnahmen zu kerntechnischen Genehmigungsverfahren (Liste der Stellungnahmen).
Die Arbeitsweise der Ausschüsse wird in § 6, 2 der Satzung geregelt und entspricht weitgehend der der SSK.
Seit 1981 werden im jährlichen Turnus Klausurtagungen durchgeführt; hier werden im allgemeinen wissenschaftliche Grundsatzthemen des Strahlenschutzes diskutiert. Die Vortragsmanuskripte zu diesen Klausurtagungen werden seit 1986 in der Schriftenreihe Veröffentlichungen der Strahlenschutzkommission publiziert.
Bisherige Themen der Klausurtagungen waren:
Band 8 der Veröffentlichungen der SSK
Band 11 der Veröffentlichungen der SSK
Band 12 der Veröffentlichungen der SSK
Band 16 der Veröffentlichungen der SSK
Band 20 der Veröffentlichungen der SSK
Band 21 der Veröffentlichungen der SSK
Band 25 der Veröffentlichungen der SSK
Band 27 der Veröffentlichungen der SSK
Band 30 der Veröffentlichungen der SSK
Band 33 der Veröffentlichungen der SSK
Band 37 der Veröffentlichungen der SSK
Band 34 der Veröffentlichungen der SSK
Band 38 der Veröffentlichungen der SSK
Band 42 der Veröffentlichungen der SSK
Band 45 der Veröffentlichungen der SSK
Gemeinsame Klausurtagung der Strahlenschutzkommission und der Eidgenössischen Kommission für Strahlenschutz und Überwachung der Radioaktivität
Band 51 der Veröffentlichungen der SSK
Beratungsergebnisse veröffentlicht als Empfehlung der SSK vom 23. Mai 2003
Band 54 der Veröffentlichungen der SSK
Band 57 der Veröffentlichungen der SSK
Band 60 der Veröffentlichungen der SSK
Veröffentlichung in Vorbereitung
Band 63 der Veröffentlichungen der SSK
Veröffentlichung in Vorbereitung
