Über die SSK
Aufgaben der SSK
Nach § 2 der Satzung der Strahlenschutzkommission vom 9. Januar 1999 hat die SSK den Auftrag, das zuständige Bundesministerium in den Angelegenheiten des Schutzes vor den Gefahren ionisierender und nichtionisierender Strahlen zu beraten. Im einzelnen umfassen die Aufgaben der SSK:
- Stellungnahmen und Empfehlungen zur Bewertung biologischer Strahlenwirkungen und zu Dosis-Wirkungsbeziehungen,
- Erarbeitung von Vorschlägen für Dosisgrenzwerte und daraus abgeleitete Grenzwerte,
- Beobachtung der Entwicklung der Strahlenexposition der Gesamtbevölkerung, spezieller Gruppen der Bevölkerung und beruflich strahlenexponierter Personen,
- Anregung zu und Beratung bei der Erarbeitung von Richtlinien und besonderen Maßnahmen zum Schutz vor den Gefahren ionisierender und nichtionisierender Strahlen,
- Beratung bei der Erarbeitung von Empfehlungen zum Notfallschutz und bei der Planung von Maßnahmen zur Reduzierung der Strahlenexposition bei kerntechnischen Notfällen und Katastrophen,
- Erarbeitung genereller Ausbreitungsmodelle für die von kerntechnischen Anlagen und bei der technischen und medizinischen Anwendung von radioaktiven Stoffen mit Abluft und Abwasser freigesetzten Radionuklide,
- Beratung des BMU bei der Auswertung von Empfehlungen für den Strahlenschutz, die von internationalen Gremien erarbeitet wurden,
- Beratung der Bundesregierung bei ihrer Mitwirkung in internationalen Gremien,
- Beratung des BMU bei der Aufstellung von Forschungsprogrammen zu Fragen des Strahlenschutzes sowie deren wissenschaftliche Begleitung.
Gemäß ihrer Satzung (Text der derzeitig gültigen Fassung vom 09.1.1999) kann die SSK im Einvernehmen mit dem zuständigen Bundesministerium oder auf dessen Verlangen Ausschüsse und Arbeitsgruppen für besondere Aufgabenbereiche einrichten und deren Aufträge bestimmen.
Gegenwärtig bestehen 6 Ausschüsse, deren Aufgaben im folgenden kurz skizziert sind:
Ausschuss Strahlenrisiko
- Medizinisch-biologische Wirkungen ionisierender Strahlen
- Gesundheitliche Risikobewertung ionisierender Strahlen im beruflichen Umfeld anhand der Auswertung epidemiologischer Daten
- Gesundheitliche Risikobewertung ionisierender Strahlen im privaten Umfeld anhand der Auswertung epidemiologischer Daten
- Verursachungswahrscheinlichkeiten von Krankheiten nach Einwirkung ionisierender Strahlen
- Stellungnahmen und Empfehlungen zur nationalen Umsetzung internationaler Richtlinien und Empfehlungen (z.B. EURATOM-Richtlinien, ICRP-Empfehlungen)
- Wissenschaftliche Begleitung der Gesundheitsdaten der früheren SDAG Wismut ('Deutsche Uranbergarbeiterstudie')
- Beiträge zur Risikokommunikation und Risikoakzeptanz
- Vergleichende Bewertung verschiedener Umweltrisiken
Ausschuss Strahlenschutz in der Medizin
- Medizinische Überwachung strahlenexponierter Arbeitskräfte
- Medizinische Hilfe bei Unfällen und in Notfallsituationen in kerntechnischen Anlagen
- Medizinische Hilfe bei Unfällen in der Industrie, Forschung und Technik sowie von umschlossenen und offenen radioaktiven Stoffen
- Strahlenschutz bei der Anwendung radioaktiver Stoffe in der medizinischen Forschung
- Qualifikation von im Strahlenschutz tätigen Ärzten und 'Medizinphysikern' und anderem medizinischem Personal
- Unterstützung bei der Überarbeitung von Richtlinien
- Festlegung von Grundsätzen für die ärztliche Überwachung von beruflich strahlenexponierten Personen
- Mitarbeit bei der Festlegung von diagnostischen Referenzwerten für strahlendiagnostische Untersuchungen
- Stellungnahmen und Empfehlungen zur nationalen Umsetzung internationaler Richtlinien und Empfehlungen (z.B. EURATOM-Richtlinien, ICRP-Empfehlungen)
Ausschuss Radioökologie
- Begrenzung und Überwachung von Emissionen und Immissionen radioaktiver Stoffe
- Überwachung der allgemeinen Umweltradioaktivität
- Strahlenexposition bei Kernkraftwerken, Brennelementfabriken, Zwischen- und Endlagern im Betrieb sowie bei Stör- und Unfällen und bei der Stillegung
- Radioökologische Modelle und Berechnungsverfahren
- Strahlenexposition von Tieren und Pflanzen, u.a. Konzepte zum Schutz von Meeresökosystemen
- Radioökologische Kriterien für Freigabe und Sanierung bei künstlichen und natürlichen radioaktiven Stoffen
- Sonderprobleme der Umweltradioaktivität insbesondere infolge der Wiederaufarbeitungsanlagen La Hague, Dounreay und Sellafield sowie militärischer Altlasten der früheren Sowjetunion
- Verfolgung nationaler und internationaler Entwicklungen auf dem Gebiet der Radioökologie
- Stellungnahmen und Empfehlungen zur nationalen Umsetzung internationaler Richtlinien und Empfehlungen (z.B. Euratom-Richtlinien, ICRP)
Ausschuss Strahlenschutztechnik
- Bestimmung der externen und internen Strahlenexposition
- Strahlenschutz im beruflichen Bereich bei Betrieb und Stillegung
- Freigrenzen- und Freigaberegelungen einschließlich Oberflächenkontaminationswerten für künstliche radioaktive Stoffe und natürliche radioaktive Stoffe
- Ermittlung der Strahlenexposition durch Radon
- Strahlenschutz bei der Freigabe radioaktiver Stoffe mit geringfügiger Aktivität
- Radioaktivität in Konsumgütern und anderen Produkten, u. a. Rechtfertigung
- Bauartzulassungen
- Strahlenschutz beim Transport radioaktiver Stoffe
- Verfolgung nationaler und internationaler Entwicklungen zu Punkt 1 - 8
- Stellungnahmen und Empfehlungen zur nationalen Umsetzung internationaler Richtlinien und Empfehlungen (z.B. Euratom-Richtlinien, ICRP)
Ausschuss Notfallschutz
- Fachliche Grundlagen für das Regelwerk des Notfallschutzes
- Maßnahmen im Bereich des Notfallschutzes
- Fachliche Untersützung bei der Fortschreibung und dem Einsatz von Entscheidungshilfesystemen
- Internationaler Daten- und Informationsaustausch bei kerntechnischen Notfallsituationen (ECURIE, EMERCON, EURDEP)
- Beratung in Fragen der Information der Öffentlichkeit
- Verfolgung neuer internationaler Empfehlungen und Standards im Bereich des Notfallschutzes und Analyse hinsichtlich ihrer Anwendbarkeit in Deutschland
- Auswertung tatsächlicher radiologisch relevanter Ereignisabläufe hinsichtlich ihrer Konsequenzen für das Notfallschutzkonzept
- Auswertung von Übungen im In- und Ausland, Anregung für nationale Übungsschwerpunkte
- Stellungnahmen und Empfehlungen zur nationalen Umsetzung internationaler Richtlinien und Empfehlungen (z.B. Euratom-Richtlinien, ICRP)
Ausschuss Nichtionisierende Strahlen
- Bewertung gesundheitlicher Auswirkungen nichtionisierender Strahlen unter Einbeziehung der physikalischen Eigenschaften, möglicher Wirkungsmechanismen, insbesondere bei Ultravioletter Strahlung, Radio- und Mikrowellen, niederfrequenten elektrischen und magnetischen Feldern, statischen Feldern, Ultra- und Infraschall sowie Laserstrahlung
- Maßnahmen zum Schutz vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen nichtionisierender Strahlen
- Empfehlungen zum Schutz der Bevölkerung vor UV-Strahlung (Sonne, Solarien, Medizin)
- Analyse der möglichen Auswirkungen des OZON-Abbaues in der Stratosphäre auf die Bevölkerung
- Umweltfaktor elektromagnetische Felder
- Bewertung der Anwendung nichtionisierender Strahlen in der Medizin in Zusammenarbeit mit dem Ausschuß 'Strahlenschutz in der Medizin'
- Bewertung epidemiologischer Studien zur Anwendung nichtionisierender Strahlen in Zusammenarbeit mit dem Ausschuß 'Strahlenrisiko'
- Stellungnahmen und Empfehlungen zur nationalen Umsetzung internationaler Richtlinien und Empfehlungen (z.B. ICNIRP, WHO, COST 244bis)
Ausschuss Strahlenschutz bei Anlagen
- Beratung in radiologischen Fragen, die im Zusammenhang mit Aufsichtsverfahren für bestimmte kerntechnische Anlagen auftreten
- Beratung in Fragen der Begrenzung radioaktiver Emissionen und des radiologischen Arbeitsschutzes, soweit genehmigungsspezifische Probleme angesprochen sind
- Erarbeitung von Empfehlungen und Stellungnahmen zu den einzelnen Genehmigungsverfahren
- Beratung und Erarbeitung von Stellungnahmen zu Änderungsvorhaben von KTA-Regeln
- Beratung bei der Erarbeitung von Empfehlungen, Richtlinien und Leitfäden zum Strahlenschutz in kerntechnischen Anlagen
- Beratung zu Fragen des Strahlenschutzes bei der Stillegung und dem Abbau kerntechnischer Anlagen
Auf dem Gebiet der Sicherheit kerntechnischer Anlagen wird das Bundesministerium von der Reaktor-Sicherheitskommission (RSK) beraten. Aus den Aufgabenzuweisungen folgt eine einander ergänzende Stellung der Kommissionen bei der Beratung von Fragen der Reaktorsicherheit und des Strahlenschutzes.
Wegen der zum Teil engen Zusammenhänge zwischen Sicherheitsfragen und denen des Strahlenschutzes war bis Ende 1998 eine Abstimmung zwischen beiden Kommissionen geboten. So tauschten die Vorsitzenden der SSK und der RSK etwa die Protokolle der Sitzungen und die Beschlüsse ihrer Kommission gegenseitig aus. Die im Rahmen der Genehmigungsverfahren für kerntechnische Anlagen erarbeiteten Empfehlungen und Stellungnahmen zu Strahlenschutzfragen wurden in die jeweils entsprechende umfassende Empfehlung der Reaktor-Sicherheitskommission zu der einzelnen Anlage übernommen.
