Strahlenschutzgrundsätze für die Nutzung von durch den Uranbergbau kontaminierten Flächen zu forst- und landwirtschaftlichen Zwecken sowie als Grünanlage (Parkanlage) und Wohngebiet

Empfehlung der Strahlenschutzkommission

Verabschiedet auf der 105. Sitzung der SSK am 07./08.10.1991

Veröffentlicht im BAnz Nr. 227 vom 07.12.1991

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