Stellungnahme der Strahlenschutzkommission
Verabschiedet auf der 129. Sitzung der SSK am 16./17.02.1995
Die SSK hat wegen der durch ultraviolette Strahlen verursachten Zunahme akuter und chronischer Schädigungen des Auges und der Haut bereits in den Jahren 1990 und 1993 Informationen zum Schutz des Menschen vor UV-Strahlung vorgelegt.
Ein Teil der zu beobachtenden Zunahme der gesundheitlichen Schädigungen ist durch die erhöhte UV-Exposition infolge eines geänderten Freizeit- und Sozialverhaltens der Bevölkerung erklärbar. Das verbreitete Ideal braun ist schön und gesund führt zu gezielter, ausgiebiger Sonnenexposition (Sonnenbaden) in Freizeit und Urlaub.
Da das individuelle Risiko gesundheitsschädigender Wirkungen von den persönlichen Gewohnheiten in Bezug auf die Sonnenexposition abhängt, ist es wichtig, die Bevölkerung über die Höhe der solaren UV-Strahlung und über geeignete entsprechende Schutzmaßnahmen zu informieren. Im Dezember 1994 haben internationale Sachverständige auf den Gebieten Meteorologie und Gesundheit eine einheitlichen solaren UV-Index erarbeitet und verabschiedet.
Dieser UV-Index ist eine Größe zur Beschreibung des am Erdboden zu erwartenden Spitzenwertes der sonnenbrandwirksamen UV-Strahlung. Die UV-Index-Werte werden Bestrahlungszeiten zugeordnet, innerhalb derer ein Sonnenbrand ausgelöst werden kann. Für die verschiedenen UV-Index-Bereiche werden unterschiedliche Schutzempfehlungen gegeben.
Die SSK hat empfohlen, den internationalen solaren UV-Index auch in der Bundesrepublik anzuwenden, um damit in der Öffentlichkeit das Bewußtsein für das Risiko der UV-Exposition zu stärken und die Notwendigkeit von Schutzmaßnahmen bewußter zu machen.