Strahlenrisiko durch ehemalige DDR-Grenzkontrollen mittels Cs-137-Strahlung

Stellungnahme der Strahlenschutzkommission

Verabschiedet auf der 129. Sitzung der SSK am 16./17.02.1995

Kurzinformationen

An sechs ehemaligen Grenzübergängen der DDR zur Bundesrepublik Deutschland wurden zwischen 1978 und 1989 Fahrzeuge mittels Cs-137-Gammaquellen durchleuchtet. Der Ausschuß „Strahlenrisiko“ hat zur Vorbereitung einer Stellungnahme der SSK das mit den Durchleuchtungen und den dabei auftretenen Strahlenexpositionen verbundene Risiko bewertet. Selbst unter der Annahme, daß es bei einzelnen Personen zum häufigeren Anhalten im Strahlenfeld kam und eine bis dreiminütige Durchleuchtung die jährliche Strahlenexposition auf ein bis wenige mSv/a ansteigen ließ, ergibt sich keine gesundheitlich bedenkliche Dosis. Die SSK stellte jedoch fest, daß das Vorgehen der Behörden der ehemaligen DDR in keiner Weise gerechtfertigt war und den Strahlenschutz-Grundsätzen widerspricht.


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