Empfehlung der Strahlenschutzkommission
Verabschiedet auf der 131. Sitzung der SSK am 22./23.06.1995
Bei der Anwendung radioaktiver Stoffe und ionisierender Strahlen kann es durch menschliches und technisches Versagen zu Unfällen und dadurch zu erhöhten Strahleneinwirkungen kommen. So können beim unsachgemäßen Umgang mit umschlossenen Strahlenquellen und Einrichtungen, die Strahlen aussenden (Röntgeneinrichtungen, Beschleuniger) sowohl der gesamte Körper als auch bestimmte Körperteile, meist die Hände, bestrahlt werden. Bei Anwendung offener radioaktiver Stoffe kann es zu einer radioaktiven Verunreinigung (Kontamination) von Gegenständen oder auch der Haut kommen; dabei besteht die Gefahr einer Aufnahme radioaktiver Stoffe in den Körper (Inkorporation).
Der Leitfaden wendet sich an Personen, die mit einem Strahlenunfall zu tun haben können, insbesondere an Sanitäts- und Rettungsdienste, Ärzte und Assistenzpersonal, Polizei und Feuerwehren. Er behandelt Strahlenunfälle mit wenig Beteiligten, bei denen individuelle Maßnahmen möglich sind und umfaßt Hinweise von der Ersten Hilfe bis zur Weiterleitung der Betroffenen an spezielle Einrichtungen, die eine spezifische Diagnostik und Therapie durchführen können.
Der hier beschriebene Leitfaden ist 1996 in der Reihe Veröffentlichungen der Strahlenschutzkommission als Band 32 erschienen. Die medizinischen Maßnahmen bei Kernkraftwerksunfällen mit weiterreichenden Folgen sind nicht Inhalt dieses Leitfadens. Diese werden im Band 4 der Veröffentlichungen der Strahlenschutzkommission behandelt, der 1995 überarbeitet wurde und in zweiter Auflage erschienen ist.