Empfehlung der Strahlenschutzkommission
Verabschiedet auf der 133. Sitzung der SSK am 11./12.10.1995
Veröffentlicht im BAnz Nr. 26a vom 07.02.1996
Zur Vorbereitung einer bundesaufsichtlichen Stellungnahme hat das BMU die SSK und die RSK um eine gemeinsame Empfehlung zur Standort und zum Sicherheitskonzept der FRM-II gebeten. Der Ausschuß Strahlenschutz bei kerntechnischen Anlagen der SSK und die SSK haben die strahlenschutztechnischen Aspekte des Vorhabens beraten und eine Empfehlung verabschiedet. Die SSK hat sich überzeugt, daß die geplanten technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz des Personals und der Umgebung des FRM-II bei Berücksichtigung der vom Sachverständigen gegebenen Hinweise den zu stellenden Forderungen entsprechen. Die durch die Ableitungen radioaktiver Stoffe mit Luft und Wasser bedingte Strahlenexposition liegt unter den Dosisgrenzwerten des § 45 StrlSchV. Das vorgelegte Konzept wurde als in seinen einzelnen Schritten folgerichtig aufgebaut und sicherheitsgerichtet beurteilt. Die Einzelheiten der strahlenschutztechnischen Ausstattung und des radiologischen Arbeitsschutzes werden im Rahmen der weiteren Genehmigungsschritte von der SSK bewertet werden.