Empfehlung der Strahlenschutzkommission
Verabschiedet auf der 134. Sitzung der SSK am 07./08.12.1995
Veröffentlicht im BAnz Nr. 64 vom 30.03.1996
Die in der gleichnamigen Empfehlung enthaltenen Verfahren und Kriterien beziehen sich auf Gebäude kerntechnischer Anlagen sowie Gebäude, in denen ein genehmigungspflichtiger Umgang mit sonstigen radioaktiven Stoffen stattgefunden hat. Die Empfehlung gilt nicht für losen Bauschutt und nicht für die Sanierung bergbaulicher Hinterlassenschaften.
Die Internationale Atomenergieorganisation (IAEO) empfiehlt als Grundlage für die Exposition aus verschiedenen Anwendungsgebieten eine Beschränkung auf die jährliche effektive Dosis für Einzelpersonen von einigen 10 Mikrosievert. Diese Dosis kann als vernachlässigbar angesehen werden. Da eine Einzelperson aus verschiedenen Anwendungsbereichen exponiert werden kann, empfiehlt die IAEO eine Beschränkung der Dosis im Bereich von 10 Mikrosievert in einem Jahr für eine einzelne Praktik. Auf dieser Basis wird von der SSK der Begriff geringfügige Aktivität als Maßstab für eine Freigabe übernommen.
Die folgenden Freigabekriterien für kontaminierte Gebäude sind zu erfüllen: