Bewertung der Strahlenexposition durch Radon im Trinkwasser

Stellungnahme der Strahlenschutzkommission

Verabschiedet auf der 134. Sitzung der SSK am 07./08.12.1995

Kurzinformationen

Die Auswirkungen von Radongehalten des Trinkwassers auf die Strahlenexposition der Bevölkerung werden z.Zt. in einigen Ländern diskutiert und haben bereits in einzelnen Fällen zu Vorschlägen über das weitere Vorgehen geführt. Diese Diskussion hat die SSK veranlaßt, sich auf ihrer Klausurtagung im Oktober 1995 eingehend mit diesem Thema zu befassen. Daraus resultierte eine Stellungnahme der SSK, in der Bewertungen der Situation und Vorschläge für das weitere Vorgehen formuliert werden.

Das Vorhandensein von Radon im Trinkwasser kann zu Strahlenexpositionen auf den Pfaden „Ingestion“ und - nach seiner Freisetzung in die Raumluft - „Inhalation“ führen. In der Bundesrepublik Deutschland liegt der Medianwert der Rn-222-Konzentration im Trinkwasser bei etwa 5 Bq/l, 90 % der Meßwerte liegen unter 50 Bq/l. Bei einer Rn-222-Konzentration von 50 Bq/l errechnet sich eine Ingestionsdosis, die mit 0,025 mSv/a für Erwachsene und 0,075 mSv/a für Kinder klein gegenüber der Strahlenexposition aus anderen natürlichen Quellen ist. Die mittlere zusätzliche Radon-Konzentration der Innenraumluft durch Radon im Trinkwasser liegt bei maximal 5 Bq/m³ und ist sehr klein gegenüber der Radon-Konzentration in Wohnräumen aus allen anderen Quellen.

Die SSK kommt daher zu dem Ergebnis, daß der Radongehalt des Trinkwassers in der Bundesrepublik Deutschland kein bedeutendes Problem des Strahlenschutzes der Bevölkerung darstellt.

Dennoch sollte geprüft werden, ob und wie bei Wasserwerken mit hohen Radon-Konzentrationen aus Gründen der Strahlenschutzvorsorge mit vertretbarem Aufwand eine Reduzierung des Radon-Gehaltes erreicht werden kann. Dazu schlägt die SSK vor, Pilotprojekte in Wasserwerken mit unterschiedlichen Verfahren der Wasseraufbereitung zu initiieren. Für diese Untersuchungen sollten nur Wasserwerke ausgewählt werden, bei denen die Radon-Konzentration des in das jeweilige Versorgungsnetz eingespeisten Trinkwassers im Mittel größer als 300 Bq/l ist.

Die SSK beabsichtigt, sich mit der Frage der radiologischen Bewertung des Radongehaltes des Trinkwassers erneut zu beschäftigen, sobald die Ergebnisse eines derartigen Pilotprojektes vorliegen werden.


© Strahlenschutzkommission