Ambulante, fraktionierte Radioiod-Therapie

Stellungnahme der Strahlenschutzkommission

Verabschiedet auf der 136. Sitzung der SSK am 22./23.02.1996

Veröffentlicht im BAnz Nr. 132 vom 18.07.1996

Kurzinformationen

Die SSK und der Ausschuß „Medizin und Strahlenschutz“ diskutierten die Praxis, bei der Radioiod-Therapie gutartiger Schilddrüsenerkrankungen durch Fraktionierung der Gesamtaktivität in angeblich „ungefährliche diagnostische Einzeldosen“ eine stationäre Aufnahme der Patienten zu vermeiden.

Da diese Behandlungsweise die Gabe einer höheren Gesamtaktivität erforderlich macht, wird die Strahlenexposition des Restkörpers und die Abgabemenge an die Umwelt gegenüber einer stationären Therapie unnötigerweise erhöht. Die Strahlenschutzkommission lehnt deshalb eine derartige ambulante, fraktionierte Radioiod-Therapie unter dem Aspekt des Strahlenschutzes des Patienten und der allgemeinen Bevölkerung ab und empfiehlt, daß die Behandlung generell nur stationär mit einem mindestens 2tägigen Aufenthalt im Kontrollbereich einer nuklearmedizinischen Therapiestation mit Abklinganlage durchgeführt werden darf.


© Strahlenschutzkommission