Stellungnahme der Strahlenschutzkommission
Verabschiedet auf der 136. Sitzung der SSK am 22./23.02.1996
Die SSK und der Ausschuß Medizin und Strahlenschutz gelangten nach eingehender Prüfung der strahlenschutzrelevanten Aspekte zu der Einschätzung, daß die symptomatische, insbesondere schmerzlindernde Therapie von Knochenmetastasen bei Tumorpatienten mit Sr-89 (Metastron) auch ambulant durchgeführt werden kann. Dabei wurden sowohl die Strahlenexposition anderer Personen als auch die psychologischen und sozialen Aspekte einer Strahlentherapie bei Tumorpatienten berücksichtigt. In ihrer Stellungnahme wies die SSK darauf hin, daß aus Gründen der Qualitätssicherung die Behandlung nur an Einrichtungen durchgeführt werden darf, die die Voraussetzungen zur stationären Therapie mit offenen Radionukliden erfüllen. Die SSK hat die vom genannten Ausschuß vorbereitete Stellungnahme in der 136. Sitzung am 22./23. Februar 1996 verabschiedet.