Stellungnahme der Strahlenschutzkommission
Verabschiedet auf der 137. Sitzung der SSK am 25./26.04.1996
Die SSK hat unter Beteiligung der Vertreter von Forschungseinrichtungen, Genehmigungsbehörden der Länder und vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte eine Stellungnahme zu der bei der Durchführung des §41 StrlSchV Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlen am Menschen in der medizinischen Forschung zu beachtenden Aspekte erarbeitet.
Die Stellungnahme befaßt sich insbesondere