Grundsätze für die Antragstellung bei der Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlen am Menschen in der medizinischen Forschung (Grundsätze nach § 41 StrlSchV)

Stellungnahme der Strahlenschutzkommission

Verabschiedet auf der 137. Sitzung der SSK am 25./26.04.1996

Kurzinformationen

Die SSK hat unter Beteiligung der Vertreter von Forschungseinrichtungen, Genehmigungsbehörden der Länder und vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte eine Stellungnahme zu der bei der Durchführung des §41 StrlSchV „Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlen am Menschen in der medizinischen Forschung“ zu beachtenden Aspekte erarbeitet.

Die Stellungnahme befaßt sich insbesondere

  • mit der Feststellung der Geltungsbereiche für Anwendungen nach § 41 und § 42 StrlSchV,
  • dem Inhalt der Antragstellung auf Erteilung einer Genehmigung,
  • den persönlichen und sachlichen Voraussetzungen für die Genehmigungserteilung,
  • der Auswahl möglicher Probanden
  • und dem auszuarbeitenden Inhalt des Abschlußberichtes.


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