Empfehlung der Strahlenschutzkommission
Verabschiedet auf der 139. Sitzung der SSK am 26.-28.06.1996
Veröffentlicht im BAnz Nr. 2 vom 04.01.1997
Im Falle eines Ereignisses mit möglichen nicht unerheblichen radiologischen Auswirkungen können nach dem Strahlenschutzvorsorgegesetz (StrVG) Richtwerte für Oberflächenkontaminationen an Fahrzeugen festgelegt werden.
Diese Empfehlung gibt Hinweise für die Festlegung von Kontaminationswerten nach § 6 StrVG und deren Anwendung im Rahmen des § 8 StrVG (Befugnisse im grenzüberschreitenden Verkehr). Als Richtwert für Maßnahmen bei Oberflächenkontaminationen an Fahrzeugen wird ein Wert von 1 kBq/cm² vorgeschlagen. Diesem Richtwert entspricht Gamma-Dosisleistung von etwa 5 Mikrosievert/Stunde in 1 m Abstand vom Fahrzeug. Der Richtwert wurde für ein Nuklidgemisch festgelegt, das den Annahmen der Freisetzungskategorie 4 der Deutschen Risikostudie, Phase A, entspricht. Bei Abweichungen von diesem Nuklidgemisch können andere Kontaminationswerte festgelegt werden.
Die Meßverfahren zur Prüfung auf Einhaltung der in einer Ausnahmesituation geltenden Richtwerte sind in DIN 25 700 Oberflächenkontaminationsmessungen an Fahrzeugen und deren Ladungen in strahlenschutzrelevanten Ausnahmesituationen beschrieben.