Konzepte und Handlungsziele für eine nachhaltige, umweltgerechte Entwicklung im Strahlenschutz in Deutschland

Stellungnahme der Strahlenschutzkommission

Verabschiedet auf der 140. Sitzung der SSK am 19./20.09.1996

Veröffentlicht im BAnz Nr. 17 vom 25.01.1997

Kurzinformationen

Auf der Konferenz der Vereinten Nationen für Umwelt und Entwicklung 1992 in Rio de Janeiro wurden mit dem Aktionsprogramm Agenda 21 Grundsätze verabschiedet, die die Verpflichtung der Staaten zu nationalen Anstrengungen in Richtung auf eine nachhaltige, umweltgerechte Entwicklung betonen. Die SSK hat zur Thematik Strahlenschutz in Heft 6 der Veröffentlichungsreihe „Berichte der Strahlenschutzkommission“ Stellung genommen.

Darin kommt sie zu dem Ergebnis, daß durch die Gebote der

  • Rechtfertigung der Strahlenanwendung,
  • Optimierung des Strahlenschutzes auch unterhalb von Grenzwerten und
  • Festlegung von Grenzwerten
das vorrangige Ziel des Schutzes der menschlichen Gesundheit - auch zukünftiger Generationen - vor Schäden durch ionisierende Strahlung gewährleistet ist.

Das Gebot der Rechtfertigung führt dazu, daß die Verwendung radioaktiver Stoffe oder die Anwendung ionisierender Strahlung nicht in jedem Falle zulässig ist. Dies bedeutet, daß mit einer Verwendung bzw. Anwendung ein angemessener Nutzen verbunden sein muß.

Das Gebot der Optimierung erfordert, gerechtfertigte Strahlenexpositionen so gering wie sinnvollerweise erreichbar zu halten.

Nach dem Gebot der Begrenzung von Strahlenexpositionen tritt zum Gebot der Optimierung die Einhaltung von festgelegten Grenzwerten hinzu. Diese Grenzwerte für die Strahlenexposition des Menschen sind so festgelegt, daß akute (deterministische) Schäden vermieden werden und das Krebsrisiko (stochastische Wirkungen) auf akzeptierte Werte begrenzt wird. Als Bewertungsmaßstab für zusätzliche Strahlenexpositionen in der Umwelt dient die Schwankungsbreite der natürlichen Strahlenexposition, was im Sinne der Nachhaltigkeit bezüglich des Schutzes des Naturhaushalts (pflanzliche und tierische Populationen) von Bedeutung ist.

Zum Schutz vor gesundheitlichen Schäden durch nichtionisierende Strahlung (elektromagnetische Felder, UV-Strahlung, Ultraschall) empfehlen internationale Organisationen die Einhaltung von gesundheitsbezogenen Schwellenwerten.

Dieses umfassende - weltweit harmonisierte - Strahlenschutzkonzept, insbesondere das System abgestufter, niedriger Grenzwerte für die Strahlenexposition und eine strikte Kontrolle von Strahlenquellen, gewährleistet sowohl den Schutz der Bevölkerung und der Arbeitnehmer als auch die Reinhaltung von Luft, Wasser und Boden. Dieses Konzept entspricht damit dem Prinzip der nachhaltigen, umweltgerechten Entwicklung.


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