Stellungnahme der Strahlenschutzkommission
Verabschiedet auf der 140. Sitzung der SSK am 19./20.09.1996
In dieser Stellungnahme beschäftigte sich die SSK mit der Anfrage aus dem Niedersächsischen Innenministerium, ob bei einem Einsatz von Polizeikräften bei Transportsicherungen, der mit einer Strahlenexposition verbunden sein könnte, für Frauen und Männer sowie für Personen zwischen 16 und 18 Jahren unterschiedliche Strahlenschutzmaßstäbe erforderlich sind.
Die SSK stellte fest, daß die neuen Euratom-Grundnormen die zusätzliche Strahlenexposition für Einzelpersonen der Bevölkerung sowie für ungeborene Kinder auf 1 mSv pro Jahr begrenzt. Soweit Einsatzplanungen der Polizei sich an diesen Grenzwerten orientieren ist aus Sicht des Strahlenschutzes kein darüberhinausgehender Schutz von Frauen und Personen zwischen 16 und 18 Jahren notwendig.