Stellungnahme der Strahlenschutzkommission
Verabschiedet auf der 142. Sitzung der SSK am 05./06.12.1996
Veröffentlicht im BAnz Nr. 68 vom 11.04.1997
Während in der Mehrzahl der europäischen Staaten, in den USA, in Kanada und Australien die Radioiod-Therapie bis zu bestimmten applizierten Aktivitäten ambulant durchgeführt werden darf, gehört die Bundesrepublik Deutschland zu den wenigen Staaten, in denen hierfür eine stationäre Aufnahme verlangt wird. Durch dieses Vorgehen wird einerseits die Therapie selbst optimiert (Qualitätssicherung durch stationäre Dosimetrie) und andererseits ein guter Strahlenschutz der Bevölkerung gewährleistet. Voraussetzungen für die Durchführung eine Radioiod-Therapie in Deutschland sind entsprechende personelle (Fachkunde) und räumliche Voraussetzungen (Strahlenschutzvorrichtungen, Rückhaltevorrichtungen für Abwasser). Es besteht eine besondere Verpflichtung, wegen der im Iodmangelgebiet Deutschland häufigen Schilddrüsenerkrankungen beste Voraussetzungen für die Radioiod-Therapie einschließlich einer optimalen Qualität der Behandlung zu schaffen und gleichzeitig den Strahlenschutz der Bevölkerung und der Umwelt zu gewährleisten.
Aufgrund der z. Zt. in der Bundesrepublik Deutschland gültigen Strahlenschutzregelungen sind die geforderten stationären Aufenthaltszeiten sehr lang. Wegen der begrenzten nuklearmedizinischen Bettenkapazitäten entstehen deshalb zwangsläufig z. T. beträchtliche Wartezeiten für eine Radioiod-Therapie (z. T. bis zwei Jahre). Aus diesem Grund reisen viele Patienten zur Behandlung ins Ausland (Radioiod-Therapie-Tourismus). Dieser Tourismus führt dazu, daß ein einziger, im Ausland therapierter Patient nach seiner Rückkehr nach Deutschland an einem Tag ggf. mehr I-131 in das allgemeine Kanalnetz ausscheidet, als manche nuklearmedizinische Bettenstation in einem ganzen Jahr abgeben darf.
Aufgrund dieser Tatsachen hat der Ausschuß Medizin und Strahlenschutz die gegenwärtigen Strahlenschutzregelungen für die Radioiod-Therapie ausführlich diskutiert und auf der Basis europäischer Strahlenschutznormen Lösungsvorschläge erarbeitet, ohne die Qualität der Radioiod-Therapie zu vermindern und ohne den Strahlenschutz der Bevölkerung und der Umwelt nennenswert zu verschlechtern. Als Ergebnis der Beratung wurde eine Erhöhung der Entlassungsaktivität vorgeschlagen. Diese führt zu einer Verkürzung der stationären Verweildauer und damit zu einer Erhöhung der Behandlungskapazitäten sowie zum Abbau von Wartezeiten.
Die Strahlenschutzkommission hat die entsprechenden Strahlenschutzgrundsätze für die Radioiod-Therapie als Empfehlung in ihrer 142. Sitzung am 5./6. Dezember 1996 verabschiedet.