Wissenschaftliche Begründung der Strahlenschutzkommission
Verabschiedet auf der 143. Sitzung der SSK am 16.01.1997
Die Stellungnahme der Strahlenschutzkommission gibt eine wissenschaftliche Begründung für die Anpassung des Kapitels 4 "Berechnung der Strahlenexposition" (BAnz Nr. 222a vom 26.11.1994) der "Störfallberechnungsgrundlagen für die Leitlinien zur Beurteilung der Auslegung von Kernkraftwerken mit Druckwasserreaktoren gemäß § 28 Abs. 3 StrlSchV" vom 18. Oktober 1983 (BAnz Nr. 245a vom 31.12.1983) entsprechend der gemeinsamen Empfehlung der RSK und der SSK vom 21./22. April 1994. Die Notwendigkeit dieser Anpassung ergab sich insbesondere aus der Novellierung der Strahlenschutzverordnung von 1989 und der in Verbindung damit erlassenen Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zu § 45 StrlSchV, in der die Methoden und Daten zur Berechnung der Strahlenexposition im Normalbetrieb festgelegt sind. Es werden aber auch neuere wissenschaftliche Erkenntnisse berücksichtigt, die nach der Verabschiedung der Störfallberechnungsgrundlagen im Jahr 1983 gewonnen wurden.
In den Störfallberechnungsgrundlagen sind die Verfahren festgelegt, mit denen die möglichen radiologischen Auswirkungen von Auslegungsstörfällen in Kernkraftwerken mit Druckwasserreaktor rechnerisch ermittelt werden können. Die Rechenverfahren werden in der Praxis aber auch zur Beurteilung von Störfallfolgen in anderen kerntechnischen Anlagen herangezogen. Die vorliegende wissenschaftliche Begründung soll es für den Anwender leichter machen, bei der Beurteilung anderer kerntechnischer Anlagen als Kernkraftwerke mit Druckwasserreaktor den jeweiligen besonderen Anlagen- und Standortgegebenheiten angemessen Rechnung zu tragen. Zu diesem Zweck wurden als Anlage Rechenverfahren zur Erfassung des Beitrags von H-3 und C-14 zur Ingestionsdosis nach störfallbedingter kurzzeitiger Freisetzung dieser beiden Radionuklide ergänzt. Diese Rechenvorschriften sind nicht Bestandteil der Störfallberechnungsgrundlagen. Sie wurden empfohlen, um ein angemessenes und einheitliches Vorgehen bei der Berechnung der Strahlenexposition auch dann zu ermöglichen, wenn die Störfallberechnungsgrundlagen sinngemäß auf solche Anlagen angewendet werden, bei denen H-3 und C-14 einen relevanten Dosisbeitrag liefern können.
Die Stellungnahme wurde von der SSK in ihrer 143. Sitzung am 16. Januar 1997 verabschiedet. Sie ist zusammen mit dem Kapitel 4 der Störfallberechnungsgrundlagen als Heft 13 in der Reihe Berichte der Strahlenschutzkommission veröffentlicht.