Schutz des Menschen vor solarer UV-Strahlung

Empfehlung der Strahlenschutzkommission

Verabschiedet auf der 144. Sitzung der SSK am 27.02.1997

Veröffentlicht im BAnz Nr. 98 vom 03.06.1997

Kurzinformationen

Die Strahlenschutzkommission beobachtet mit Sorge die durch ultraviolette Strahlung, kurz UV-Strahlung, verursachte Zunahme akuter und chronische Hautschäden, insbesondere die Zunahme von Hautkrebserkrankungen. Ein Teil der in den letzten Jahrzehnten zu beobachtenden dramatischen Zunahme der Hautkrebserkrankungen ist durch die erhöhte UV-Exposition erklärbar, die auf ein geändertes Freizeit- und Sozialverhalten großer Teile der Bevölkerung zurückzuführen ist. Hierbei kommt der weit verbreiteten Auffassung, daß "braun" mit "schön und gesund" gleichzusetzen sei, eine besondere Rolle zu. Dieses derzeitige Schönheitsideal führt zu gezieltem, ausgiebigem Sonnenbaden nicht nur in der Freizeit, sondern in noch stärkerem Maße während der Urlaubszeit.

Die positive Wirkung der Sonne auf den Körper (Vitamin D3-Bildung) und auf die Seele des Menschen sollte allerdings auch nicht vergessen werden. Für einen sinnvollen Umgang mit der Sonne, der es der Bevölkerung ermöglicht, diese positiven Eigenschaften zu nutzen, ohne sich einem erhöhten Hautkrebsrisiko auszusetzen, will die SSK mit den in der 144. Sitzung am 27. Februar 1997 verabschiedeten Empfehlungen Hinweise geben. Diese Empfehlungen stellen eine vervollständigte und überarbeitete Fassung der bereits in den Jahren 1990 und 1993 von der SSK herausgegebenen ausführlichen Informationen dar.

Die SSK gibt in ihren Schutzempfehlungen Ratschläge zur

  • Gewöhnung der Haut an die Sonnenbestrahlung,
  • Art des Sonnenschutzes und dessen Abhängigkeit von der Sonneneinstrahlung (UV-Index),
  • maximalen Zahl der jährlichen Sonnenbäder.

Sie stellt insbesondere fest, daß ein Sonnenbrand stets vermieden werden sollte, dies gilt vor allem für Kinder und Jugendliche.

Die SSK hat zu diesen Empfehlungen einen Dokumentationsteil erarbeitet, der die wissenschaftlichen Erkenntnisse über die Wirkung der UV-Strahlung auf die Haut einschließlich der Risiken und Ursachen der Hautkrebsentstehung zusammenfaßt und damit die Schutzempfehlungen begründet. Diese umfangreiche wissenschaftliche Begründung kann ebenso wie die Schutzempfehlungen selbst ab Ende April 1998 als Nummer 4 der Reihe Informationen der Strahlenschutzkommission über die Geschäftsstelle der SSK kostenlos bezogen werden.

Außerdem wurden in einer Arbeitsgruppe "Epidemiologische Risikobewertungen" des Ausschusses "Strahlenrisiko" Studien zum Zusammenhang zwischen UV-Strahlung und dem Auftreten des malignen Melanoms bewertet. Dazu wurden die Ergebnisse aus mehr als 100 epidemiologischen Studien zusammengefaßt. Schwierigkeiten ergaben sich insbesondere in der Vergleichbarkeit der in den Einzelstudien unterschiedlich definierten Expositionsabschätzungen. Die teilweise von Erkrankten in Interviews gemachten Angaben über die Anzahl von Sonnenbränden in der Kindheit sind als unsichere Datenbasis mit großer Schwankungsbreite einzuschätzen, die eine einheitliche Bewertung des Effektes der Sonnenexposition erschweren. Es zeigt sich eine Tendenz, daß eine chronische Sonnenexposition das Erkrankungsrisiko nicht oder nur unwesentlich erhöht, daß mit kurzfristigen Expositionen, verbunden evtl. mit häufigen Sonnenbränden, jedoch ein erhöhtes Risiko verbunden ist. Aussagen zu Wechselwirkungen von Sonnenexposition und Hauttyp sind aus den bisherigen Studien nur sehr begrenzt möglich. Es ist beabsichtigt, die umfangreiche Literaturbewertung nach Diskussion und Verabschiedung durch die SSK in der Reihe Berichte der Strahlenschutzkommission zu veröffentlichen.


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