Stellungnahme der Strahlenschutzkommission
Verabschiedet auf der 145. Sitzung der SSK am 24.04.1997
In dieser Stellungnahme befürwortet die Entwicklung gemeinsamer Bewertungsmaßstäbe für toxikologische und strahlenbiologische Risikobewertungen, um eine umfassende Risikobetrachtung für den Menschen anzustreben.
Bei der Entwicklung biologischer Schadwirkungen treten stets mehrere Schritte - vom Primärereignis bis zur Expression eines Schadens - hintereinandergeschaltet auf. Dadurch können bei Exposition durch mehrere Noxen in Abhängigkeit vom jeweiligen Mechanismus der Schadensentwicklung additive bis multiplikative Prozesse stattfinden. Bei ionisierender Strahlung im niedrigen Dosisbereich steht bei der Festsetzung von Umweltstandards die Vermeidung von Erbschäden und Krebserkrankungen beim Menschen im Vordergrund. Dieses gilt auch für eine Reihe von chemischen Schadstoffen mit einer sogenannten genotoxischen Wirkung. Hier soll der Schwerpunkt der vergleichenden Untersuchung liegen.
Um eine Risikobewertung nach komplexeren Expositionssituationen zu erreichen, schlägt die SSK eine Reihe von Arbeitsschwerpunkten bei der vergleichenden Betrachtung vor, die sich u.a. auf die Bereiche Expositions- und Dosisunterschiede, Expositionsmodelle, Mutagenese- und Karzinogenese-Mechanismen, DNA-Reparatur, individuelle Empfindlichkeit und Interaktionen bei kombinierten Expositionen beziehen.