Stellungnahme der Strahlenschutzkommission
Verabschiedet auf der 147. Sitzung der SSK am 03./04.07.1997
Die EURATOM-Grundnormen für den Strahlenschutz vom 13. Mai 1996 fordern die Mitgliedsstaaten der EU auf, die Arbeiten und die Arbeitsplätze zu ermitteln, die in bezug auf eine Strahlenexposition durch natürliche Strahlenquellen von Bedeutung sind. Eine derartige Untersuchung ist auch von der Strahlenschutzkommission für notwendig gehalten worden. Sie hat deshalb die Stellungnahme "Strahlenexposition an Arbeitsplätzen durch natürliche Radionuklide" verabschiedet. Die Stellungnahme wurde als Heft 10 in der Reihe Berichte der Strahlenschutzkommission in deutscher und englischer Sprache veröffentlicht.
In diesem Bericht werden für Deutschland die möglichen Expositionspfade durch natürliche Strahlung, das Ausmaß der Strahlenexposition an Arbeitsplätzen für diese Expositionspfade und die Anzahl der bei den verschiedenen Expositionspfaden betroffenen Beschäftigten angegeben. Die Exposition an Arbeitsplätzen wird in die Gruppen
Für die Ermittlungen des Ausmaßes der Strahlenexposition sind die vorliegende Literatur sowie Ergebnisse gezielter Expertenbefragungen ausgewertet worden. Die gewonnenen Informationen sind in mehreren Tabellen zusammengefaßt. Damit und durch die umfangreiche Angabe von Literaturquellen stellt der Bericht eine Grundlage für die Berücksichtigung der Exposition an Arbeitsplätzen durch natürliche Strahlenquellen und eine Umsetzung in Strahlenschutzregelungen dar.
Strahlenexpositionen durch natürliche Radionuklide, kosmische Strahlung und Radon treten auch ohne zivilisatorische Einwirkungen auf. Der Schwankungsbereich in Deutschland erstreckt sich von ca. 1 bis 6 mSv im Jahr (effektive Dosis). Der Übergang zwischen natürlichen und zivilisatorisch bedingten Expositionen aus natürlichen Strahlenquellen ist fließend. Es wurden deshalb im wesentlichen die Expositionen oberhalb von 6 mSv (effektive Dosis) im Jahr betrachtet. Die IAEA empfiehlt u.a., an Arbeitsplätzen Radonkonzentrationen bis etwa 1.000 Bq/m³ unberücksichtigt zu lassen. Das entspricht ebenfalls einer effektiven Dosis von etwa 6 mSv im Jahr.
Viele Strahlenexpositionen durch natürliche Strahlenquellen treten an solchen Arbeitsplätzen auf, die schon wegen des konventionellen Arbeitsschutzes überwachungsbedürftig sind. Durch die aus anderen Gründen erforderlichen Schutzmaßnahmen werden auch die Strahlenexpositionen erheblich verringert.
Berücksichtigt man die Schwelle von 6 mSv im Jahr und den Einsatz konventioneller Arbeitsschutzmaßnahmen, so sind es im wesentlichen folgende Expositionspfade, die aus Strahlenschutzgründen zu beachten sind: