Stellungnahme der Strahlenschutzkommission
Verabschiedet auf der 147. Sitzung der SSK am 03./04.07.1997
Die SSK hat bereits in ihrer 136. Sitzung am 22./23. Februar 1996 zur Anwendung von Sr-89 in der Strahlentherapie Stellung genommen.
Die SSK gelangte nach eingehender Prüfung der strahlenschutzrelevanten Aspekte zu der Einschätzung, daß zur palliativen Therapie von Knochenmetastasen neben Strontium-89 auch Rhenium-186, Yttrium-90 und Samarium-153 ambulant eingesetzt werden können. Bei der Anwendung von Re-186 und Sm-153 bei pflegebedürftigen Patienten ist eine schriftliche Aufklärung der Angehörigen über geeignete Strahlenschutzmaßnahmen erforderlich. Nach Auffassung der SSK darf aus Gründen der Qualitätssicherung die ambulante Therapie nur an Einrichtungen durchgeführt werden, die die Voraussetzungen zur stationären Therapie mit offenen Radionukliden erfüllen.
Die jetzt vorliegende Stellungnahme wurde in der 147. Sitzung am 3./4. Juli 1997 von der SSK verabschiedet.