Funkanwendungen - Technische Perspektiven, biologische Wirkungen und Schutzmaßnahmen

Zusammenfassung und Bewertung der Ergebnisse der Klausurtagung 1997

Stellungnahme der Strahlenschutzkommission

Verabschiedet auf der 147. Sitzung der SSK am 03./04.07.1997

Kurzinformationen

Im Rahmen der jährlich stattfindenden Klausurtagung hat sich die SSK in diesem Jahr mit dem Thema "Funkanwendungen - Technische Perspektiven, biologische Wirkungen und Schutzmaßnahmen" befaßt. Dieses Thema wurde gewählt, da der schnelle Fortschritt technischer Entwicklungen und Anwendungen von Hochfrequenzfeldern (HF-Feldern) in unserer Umgebung zu einer weit verbreiteten Beunruhigung in der Bevölkerung und in Fachkreisen wegen ungelöster gesundheitlicher Fragen geführt hat. Verstärkt werden diese Befürchtungen durch eine Reihe von Studien, die Hinweise auf biologische Wirkungen bei Expositionen mit HF-Feldern liefern, aber bisher entweder nicht eindeutig bestätigt oder in ihrer Relevanz für die Gesundheit des Menschen aufgrund der bisher vorhandenen Informationen nicht ausreichend bewertet werden konnten.

Bei der Tagung, die am 15./16. Mai 1997 auf der Reisensburg/Ulm stattfand, informierte sich die Kommission über die Schwerpunkte

  • Stand der Technik und zukünftige Entwicklungen,
  • Erkenntnisse über biologische Wirkungen, .
  • Beeinflussung von Implantaten und Medizingeräten durch Mobilfunkeinrichtungen,
  • epidemiologische Untersuchungen,
  • Dosimetrie,
  • Umsetzung in Grenzwerte und in technische Standards,
  • Stand der Forschung und Forschungsprogramme,
  • internationales Projekt über gesundheitliche Auswirkungen elektromagnetischer Felder (EMF-Projekt) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) sowie weitere internationale Forschungsprogramme.

Die SSK hat die vorgetragenen Ergebnisse weiter diskutiert und zu den einzelnen Schwerpunkten jeweils Zusammenfassungen und Bewertungen abgegeben. In Auswertung der gesamten Tagung ist sie darüber hinaus zu einer Reihe von Schlußfolgerungen gelangt, von denen nachfolgend einige aufgeführt sind:

  • Die SSK hält eine fortlaufende strahlenhygienische Bewertung des Aufbaus neuer Technologien zukünftiger Funkanwendungen (z.B. Aufbau digitaler Netze einschließlich neuer Telekommunikationseinrichtungen, Entwicklung von Radarabstandsmessungen im Automobilbereich sowie Einführung von Satellitenfunkdiensten) für erforderlich.
  • Die SSK regt an, die Einhaltung der empfohlenen Richtwerte für die spezifische Energieabsorptionsrate (SAR-Werte) bei der Anwendung von Mobilfunk-Endgeräten (Handys) zu überprüfen.
  • Die SSK stellt fest, daß durch die bisher durchgeführten Untersuchungen an biologischen Systemen bei Exposition im Bereich der gegenwärtigen Grenzwerte kein gesundheitliches Gefährdungspotential für den Menschen nachgewiesen ist. Die beschriebenen biologischen Wirkungen für den Menschen bedürfen einer Bestätigung oder einer weiteren Untersuchung (Forschungsbedarf).
  • Nach Feststellung der Strahlenschutzkommission liegt bisher kein überzeugender Beweis vor, daß Expositionen mit Hochfrequenz-Feldern, wie sie in unserer Umgebung vorkommen, zu teratogenen Effekten oder zu einer erhöhten Krebsinzidenz führen. Auch nach internationaler Einschätzung geben die derzeitigen epidemiologischen Befunde weder den Anlaß noch die Möglichkeit, Grenzwerte an ihnen auszurichten.
  • Die Strahlenschutzkommission sieht in der möglichen Störung von Implantaten, Körperhilfen oder Medizingeräten durch die digitalen Funkanwendungen ein wichtiges und bisher nicht vollständig gelöstes Problem. Dies betrifft sowohl die Störanfälligkeit dieser Geräte als auch die Abstrahlungseigenschaften der Funkgeräte.

Die erwähnten Zusammenfassungen, Bewertungen und Schlußfolgerungen sind in einer Stellungnahme enthalten, die die SSK in ihrer 147. Sitzung am 3./4. Juli 1997 verabschiedet hat.

Die Stellungnahme der SSK sowie die Vortragsmanuskripte der Tagung erscheinen im Frühjahr 1998 als Band 38 der Reihe Veröffentlichungen der Strahlenschutzkommission.


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