Stellungnahme der Strahlenschutzkommission
Verabschiedet auf der 148. Sitzung der SSK am 25./26.09.1997
Eine australische Forschungsgruppe unter Leitung von Dr. Repacholi berichtete im Frühjahr 1997 über die unter bestimmten Voraussetzungen beobachtete Erhöhung der Rate einer speziellen Krebserkrankung (T-Zell-Lymphom) bei Tieren eines bestimmten Mäusestamms, die über einen längeren Zeitraum einem elektromagnetischen Feld im Frequenzbereich von Mobilfunk-Handys ausgesetzt waren. Die Ergebnisse waren statistisch abgesichert.
Die Strahlenschutzkommission hatte Gelegenheit, im Juli d.J. gemeinsam mit Herrn Repacholi über die Ergebnisse der Studie und insbesondere über sich etwa ergebende Folgerungen hinsichtlich einer möglichen Gefährdung des Menschen durch Nutzung eines Handys zu diskutieren.
Gemeinsam mit Herrn Repacholi war die SSK der Überzeugung, daß die vorliegenden Ergebnisse die Schlußfolgerung einer bestehenden Gefährdung der Bevölkerung durch Mobilfunknutzung verbieten. Die SSK sah deshalb keinen Anlaß, eine Änderung der derzeit geltenden Grenzwerte zu empfehlen.
Die entsprechende Stellungnahme hat die Strahlenschutzkommission in ihrer 148. Sitzung am 25. September 1997 verabschiedet.