Empfehlung der Strahlenschutzkommission
Verabschiedet auf der 149. Sitzung der SSK am 17.11.1997
Veröffentlicht im BAnz Nr. 38 vom 25.02.1998
Zu den Genehmigungsvoraussetzungen für den Betrieb von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlen in der Medizin gehört, daß Personal mit entsprechender Fachkunde in ausreichender Zahl vorhanden ist. Die Strahlenschutzkommission hat die derzeitige Situation der Qualifikation und Verfügbarkeit von fachkundigem Personal zur Gewährleistung der Maßnahmen der Qualitätssicherung in der Medizin, zur Optimierung der Exposition der Patienten und zum Strahlenschutz von Patienten und Personal analysiert und dabei festgestellt, daß für das gesamte Bundesgebiet bisher keine verbindlichen Regelungen zum Erwerb und zur Anerkennung der dafür notwendigen speziellen Kenntnisse existieren.
Im Interesse der Notwendigkeit der Qualitätssicherung im Strahlenschutz sowie im Hinblick auf die bis Mai 2000 umzusetzende Richtlinie 97/43/Euratom empfiehlt die Strahlenschutzkommission die Vereinheitlichung der Aus- und Weiterbildung zum Medizinphysiker.