Empfehlung der Strahlenschutzkommission
Verabschiedet auf der 152. Sitzung der SSK am 23./24.04.1998
Veröffentlicht im BAnz Nr. 144 vom 06.08.1998
Strahlen aus Laserpointern können am Auge Schäden, wie Ödeme (Wassereinlagerungen) im Bereich des Punktes des schärfsten Sehens und Verbrennungsnarben in der Netzhaut, verursachen. Zunehmend wird ein unsachgemäßer Gebrauch dieses technischen Gerätes in der Hand von Kindern und Jugendlichen beobachtet, u. a. auch, um sich selbst bzw. andere zu blenden oder um Mutproben zu veranstalten. Von Augenärzten wurden nach unsachgemäßem Gebrauch von Laserpointern in letzter Zeit vermehrt die oben beschriebenen Schäden beobachtet.
Aus diesen Gründen hat die Strahlenschutzkommission u. a. empfohlen,
Außerdem warnt die SSK davor, bei der Anwendung von Laserpointern den Laserstrahl auf Personen zu richten, da die Gefahr einer Augenschädigung besteht.