Therapie mit Ra-224-Radiumchlorid

Stellungnahme der Strahlenschutzkommission

Verabschiedet auf der 152. Sitzung der SSK am 23./24.04.1998

Kurzinformationen

Zur Therapie der zweithäufigsten entzündlichen Erkrankung des rheumatischen Formenkreises, der Spondylitis Ankylosans (Morbus Bechterew), wurde bis 1985 auch erfolgreich Ra-224-Radiumchlorid eingesetzt. Dann wurde die Produktion des Radiopharmakons aus verschiedenen, nicht strahlenschutzrelevanten Gründen eingestellt. Wegen des klinischen Bedarfs wurden inzwischen die Voraussetzungen für eine Wiedereinführung dieser speziellen Therapie geschaffen.

Die Strahlenschutzkommission hat Nutzen und Risiko der Anwendung von Ra-224 abgewogen sowie alternative Therapiemöglichkeiten in Betracht gezogen und ist zu folgenden Feststellungen gelangt:

  • Die Anwendung von Ra-224 zur Therapie des Morbus Bechterew ist bei gesicherter Diagnose sinnvoll und sollte vorzugsweise in frühen Erkrankungsstadien durchgeführt werden. Die Applikation darf jedoch erst nach abgeschlossenem Knochenwachstum erfolgen. Bei Frauen sollte sicherheitshalber die Familienplanung abgeschlossen sein.
  • Bei der Therapie ist das Niedrig-Dosis-Schema (insgesamt 10 MBq in 10 Einzelgaben von je 1 MBq in wöchentlichem Abstand) anzuwenden, eine Wiederholung sollte frühestens nach 10 Jahren erfolgen.
  • Gegen eine ambulante Behandlung ist aus strahlenhygienischen Gründen nichts einzuwenden, jedoch sollte nur solchen Einrichtungen eine Genehmigung erteilt werden, die die Voraussetzungen zur Behandlung mit offenen radioaktiven Stoffen nach Ziffer 6.3 der Richtlinie "Strahlenschutz in der Medizin" besitzen.
  • Die Nachsorge ist durch einen fachkundigen Arzt zu gewährleisten, der ein Nachsorgeregister führen muß. Damit sind auch die Voraussetzungen für eine prospektive epidemiologische Studie gegeben, durch die das verbleibende Risiko der Behandlung besser quantifiziert und die Nutzen-Risiko-Bewertung weiter verbessert werden kann.


© Strahlenschutzkommission