Positionen zu Grundsatzfragen bei der Anpassung der Strahlenschutzverordnung an die neuen EURATOM-Grundnormen

Empfehlung der Strahlenschutzkommission

Verabschiedet auf der 158. Sitzung der SSK am 17./18.12.1998

Kurzinformationen

Bis zum 12. Mai 2000 ist die Anpassung der nationalen Strahlenschutzregelungen der einzelnen EU-Mitgliedsstaaten an die Richtlinie 96/29/Euratom zur Festlegung der grundlegenden Sicherheitsnormen für den Schutz der Gesundheit der Arbeitskräfte und der Bevölkerung gegen die Gefahren durch ionisierende Strahlungen (EURATOM-Grundnormen) gefordert.

Die SSK wurde um eine strahlenschutzfachliche Bewertung der sich aus den EURATOM-Grundnormen ergebenden Anpassung der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) gebeten. Sie hat ihre Positionen zu einer Reihe von grundsätzlichen Fragen in einer Empfehlung zusammengefaßt. Dabei hat sie sich vor allem mit den folgenden Komplexen auseinandergesetzt:

  • Dosisgrenzwerte bzw. -richtwerte für die berufliche Strahlenexposition und die Exposition der Bevölkerung,
  • Einbeziehung von natürlicher Strahlenexposition in die Strahlenschutzregelungen,
  • Strahlenexpositionen bei Störfällen und aus besonderem Anlaß.


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