Empfehlung der Strahlenschutzkommission
Verabschiedet auf der 158. Sitzung der SSK am 17./18.12.1998
Bis zum 12. Mai 2000 ist die Anpassung der nationalen Strahlenschutzregelungen der einzelnen EU-Mitgliedsstaaten an die Richtlinie 96/29/Euratom zur Festlegung der grundlegenden Sicherheitsnormen für den Schutz der Gesundheit der Arbeitskräfte und der Bevölkerung gegen die Gefahren durch ionisierende Strahlungen (EURATOM-Grundnormen) gefordert.
Die SSK wurde um eine strahlenschutzfachliche Bewertung der sich aus den EURATOM-Grundnormen ergebenden Anpassung der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) gebeten. Sie hat ihre Positionen zu einer Reihe von grundsätzlichen Fragen in einer Empfehlung zusammengefaßt. Dabei hat sie sich vor allem mit den folgenden Komplexen auseinandergesetzt: