Stellungnahme der Strahlenschutzkommission
Verabschiedet auf der 162. Sitzung der SSK am 14./15.10.1999
Die Anpassung der nationalen Strahlenschutzregelungen der EU-Mitgliedstaaten an die Richtlinie 96/29/Euratom zur Festlegung der grundlegenden Sicherheitsnormen für den Schutz der Arbeitskräfte und der Bevölkerung gegen die Gefahren ionisierender Strahlungen (EURATOM-Grundnormen) ist bis spätestens 13. Mai 2000 gefordert. Im Zuge der sich aus den Grundnormen ergebenden Erfordernis einer Anpassung der Strahlenschutzverordnung hat das BMU eine entsprechende Novelle erarbeitet.
Den BMU-Arbeitsentwurf der Novelle mit Begründung (Stand: 10. August 1999) hat die SSK in der 161. Sitzung am 26./27. August beraten, sie hat dabei Schwerpunkte erörtert. Die Beratung trug den Charakter einer Sachverständigenanhörung durch das BMU; aus diesem Grund wurden seitens der Mitglieder zu einzelnen Themen Hinweise und Vorschläge gegeben, die dem BMU als Anregung bei der Erstellung des Referentenentwurfs dienen konnten.
Auf Wunsch des BMU hat die Kommission in der 162. Sitzung am 14./15. Oktober das Thema "Novellierung der Strahlenschutzverordnung" erneut aufgegriffen, und sie hat auf der Basis der Ergebnisse beider Sitzungen eine Stellungnahme abgegeben. Darin legt die SSK u.a. folgende grundsätzliche Auffassungen dar:
Desweiteren wurden für die Erstellung des Referentenentwurfs Hinweise/Vorschläge zu folgenden Themenschwerpunkten gegeben: