Stellungnahme der Strahlenschutzkommission
Verabschiedet auf der 165. Sitzung der SSK am 13./14.04.2000
Weltweit werden zur Zeit die in den letzten Jahren erzielten großen Fortschritte bei der Erforschung des menschlichen Genoms (Humangenomprojekt) auf vielfältige Weise diskutiert. Es ist abzusehen, dass für die Gesellschaft und für den Einzelnen die neu gewonnenen Erkenntnisse vielfältige Konsequenzen haben werden. So wird die Entwicklung schneller und zudem preiswerter DNA-Analyseverfahren (DNA-Chips) vermutlich in Zukunft die Möglichkeit eröffnen, das Erbgut eines Menschen auf Risikomerkmale, wie z. B. eine erhöhte Strahlenempfindlichkeit, absuchen zu lassen.
Der Strahlenschutzkommission (SSK) war es daher ein besonderes Anliegen, sich im Rahmen ihrer Klausurtagung am 20./21. Januar 2000 mit der Bedeutung der genetischen Prädisposition und der genetischen Instabilität für die individuelle Strahlenempfindlichkeit sowie mit den damit möglicherweise verbundenen Auswirkungen auf den Strahlenschutz intensiv auseinanderzusetzen. Die vielfältigen ethischen, persönlichkeitsrechtlichen, arbeitsmedizinischen und versicherungsrelevanten Aspekte dieser Thematik, die weit über rein fachliche Fragen des Strahlenschutzes hinausgehen, kamen während des abschließenden Podiumsgespräches in Stellungnahmen und Diskussionsbeiträgen zur Sprache.
Die Strahlenschutzkommission hat auf ihrer 165. Sitzung am 13./14. April eine zusammenfassende Bewertung als Stellungnahme verabschiedet. Die Vortragsmanuskripte dieser Veranstaltung sowie die zusammenfassende Bewertung durch die Strahlenschutzkommission als sind als Band 45 der Veröffentlichungen der Strahlenschutzkommission erschienen.