Stellungnahme der Strahlenschutzkommission
Verabschiedet auf der 169. Sitzung der SSK am 31.10.2000
Veröffentlicht im BAnz Nr. 35 vom 20.02.2001
Im Jahre 1988 wurde Radon durch eine Arbeitsgruppe der International Agency for Research of Cancer (IARC) als karzinogen eingestuft. Diese Bewertung erfolgte aus epidemiologischer Sicht auf der Grundlage von Daten aus acht Kohortenstudien von Beschäftigten im Uranbergbau. Seit dieser Zeit sind zahlreiche weitere Veröffentlichungen erschienen, die neben qualitativen Analysen auch genauere quantitative Aussagen zum Zusammenhang zwischen Radonexposition und Lungenkrebsrisiko erlauben. Bei diesen Studien handelt es sich einerseits um Kohortenstudien bei Beschäftigten im Bergbau, zum anderen um Fall-Kontrollstudien zur Untersuchung der Wirkung von "indoor" Radon, d.h. von Radonexpositionen in Wohnräumen.
Die Strahlenschutzkommission hat bereits in ihrer 124. Sitzung am 21./22. April 1994 Grundsätze zur Begrenzung der Strahlenexposition der Bevölkerung durch Radon und seine Zerfallsprodukte empfohlen. Sie hielt es für sinnvoll und für notwendig, den derzeitigen Kenntnisstand in einer weiteren Stellungnahme aktualisiert darzustellen und zu bewerten.
Die Strahlenschutzkommission betont in ihrer Stellungnahme, die in der 169. Sitzung am 31. Oktober 2000 verabschiedet wurde, dass die Ergebnisse bisheriger epidemiologischer Studien einen klaren Zusammenhang zwischen der Radonexposition und dem Lungenkrebsrisiko zeigen und mit einer linearen Dosis-Wirkungsbeziehung ohne Schwellenwert konsistent sind. Die Kommission unterstreicht, dass die Übereinstimmung zwischen den Ergebnissen aus den Kohortenstudien (hoch-exponierte Personen) und den Fall-Kontrollstudien, in denen das Lungenkrebsrisiko nach eher niedriger Exposition untersucht wird, bemerkenswert gut ist. Sie hebt hervor, dass, obwohl jede einzelne Studie alleine nicht ausreicht, genaue Schätzwerte für die Bewertung des Risikos auch nach geringer Strahlenexposition zu liefern, die Studien doch in ihrer Gesamtheit rechtfertigen, von einer linearen Dosis-Wirkungsbeziehung auszugehen.
Ferner stellt die Strahlenschutzkommission fest, dass abweichende Ergebnisse in einzelnen Studien, besonders in solchen mit geringem Stichprobenumfang, nicht überraschend sind und daher nicht zu einer anderen Beurteilung des Gesamtbildes führen.