Stellungnahme der Strahlenschutzkommission
Verabschiedet auf der 170. Sitzung der SSK am 07./08.12.2000
Veröffentlicht im BAnz Nr. 134 vom 21.07.2001
Die Strahlenschutzkommission hat die Strahlenschutzaspekte der endovaskulären Strahlentherapie in einem Expertengremium unter Einbeziehung von Vertretern der relevanten Anwendungsgebiete ausführlich beraten und in ihrer 170. Sitzung am 7. Dezember 2000 folgende Empfehlungen verabschiedet:
Die endovaskuläre Strahlentherapie stellt eine aussichtsreiche Möglichkeit dar, Restenosen nach interventionellen angiographischen Eingriffen an Herzkranzgefäßen und peripheren Gefäßen zu verhindern bzw. zu minimieren. Die dazu gegenwärtig durchgeführten wissenschaftlichen Studien und experimentellen Untersuchungen lassen jedoch noch keine abschließende Wertung hinsichtlich Strahlenart, Gerätekonfiguration, Dosisberechnungen und Zielstrukturen zu.
Die angewendeten Verfahren der endovaskulären Strahlentherapie mit festen oder flüssigen Radionukliden stellen bei Beachtung der üblichen Strahlenschutzmaßnahmen in der Brachytherapie kein wesentliches und auch im Notfall ein beherrschbares Strahlenrisiko für Patient und Personal dar. Für die Angehörigen des Patienten besteht kein Strahlenrisiko, so dass eine stationäre Unterbringung im Krankenhaus aus Strahlenschutzgründen nicht erforderlich ist. Zum Schutz des Personals wird die Verwendung fernsteuerbarer Afterloadingeinrichtungen mit angeschlossenem Protokollierungssystem empfohlen.
Die endovaskuläre Strahlentherapie als besondere Form der Brachytherapie unterliegt den Regelungen der Strahlenschutzverordnung. Daher verweist die Strahlenschutzkommission darauf, dass die Brachytherapie die ständige Anwesenheit eines Arztes mit der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz und eines als zusätzlichen Strahlenschutzbeauftragten bestellten Medizinphysik-Experten während der Anwendung erfordert. Darüber hinaus ist der notwendige Kenntnisstand zur Beherrschung von strahlenschutzrelevanten Notfallszenarien zum Schutz des Patienten und des Personals zu gewährleisten. Eine besondere Fachkunde für die endovaskuläre Strahlentherapie wird zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht für erforderlich gehalten.
Die bisher vorliegenden Erkenntnisse zur endovaskulären Strahlentherapie bedürfen der wissenschaftlichen Auswertung hinsichtlich Wirkung und Nebenwirkung, um baldmöglichst zu definitiven Empfehlungen bezüglich Applikationsart, Strahlerauswahl und Dosis zu kommen. Deshalb wird sich die Strahlenschutzkommission auch weiterhin mit den speziellen Strahlenschutzproblemen der endovaskulären Strahlentherapie befassen.