Empfehlung der Strahlenschutzkommission
Verabschiedet auf der 170. Sitzung der SSK am 07./08.12.2000
Veröffentlicht im BAnz Nr. 90 vom 15.05.2001
Angesichts der bevorstehenden Wiederaufnahme von CASTOR-Transporten hat die Strahlenschutzkommission überprüft, ob die gegenwärtigen Festlegungen im Strahlenschutz, und insbesondere die Wichtungsfaktoren in der Definition der effektiven Dosis, die Neutronen richtig bewerten und damit hinreichenden Schutz bei Neutronenstrahlung gewährleisten.
In einer Empfehlung, verabschiedet in der 170. Sitzung der Strahlenschutzkommission am 7./8. Dezember 2000, stellt die Kommission fest, dass der derzeitige Stand des strahlenbiologischen Wissens keinen Anlass gibt, einen höheren Risikokoeffizienten als bisher und daher einen höheren Wichtungsfaktor für Neutronen im Strahlenschutz anzunehmen. Frühere Bestimmungen der Risikokoeffizienten für Neutronen hingen von der Extrapolation der Risikoschätzung für Photonen zu niedrigen Dosen ab. Grundlage dieser Empfehlung ist dagegen ein neuer Ansatz, der den Risikokoeffizienten für Neutronen von dieser Extrapolation entkoppelt und der allein von den RBE-Werten aus Tierversuchen und vom zusätzlichen relativen Risiko (ERR) für Krebsmortalität und -inzidenz ausgeht, das bei 1 Gy in Hiroshima beobachtet wurde.
Ferner ist die Kommission der Auffassung, dass die von der ICRP vorgeschlagenen und in die Europäischen Normen übernommenen Wichtungsfaktoren für Neutronen hinsichtlich der in der Umgebung eines CASTOR-Transportbehälters auftretenden Neutronenstrahlung nach derzeitigem Wissensstand konservativ sind.
Die SSK wird auch künftig prüfen, ob neue Erkenntnisse - beispielsweise durch die Fortführung der epidemiologischen Beobachtung der Atombombenüberlebenden - zu einer Modifikation dieser Bewertung Anlass geben.