Empfehlung der Strahlenschutzkommission
Verabschiedet auf der 172. Sitzung der SSK am 08.06.2001
Veröffentlicht im BAnz Nr. 193 vom 16.10.2001
In der Freizeit, im Urlaub, bei der Arbeit und im normalen Alltag ist die Bevölkerung der natürlichen UV-Strahlung durch die Sonne ausgesetzt. Es reichen schon geringe Expositionen aus, um den einzigen im Detail beschriebenen UV-abhängigen biopositiven Effekt, die Vitamin D3-Synthese, zu vermitteln. Allerdings haben Verhaltensänderungen in den letzten Jahrzehnten dazu geführt, dass sich immer größere Bevölkerungsgruppen "überexponieren", um einen braunen Teint zu erlangen, welcher den gesunden, attraktiven und aktiven Menschen charakterisieren soll. Dabei werden schädigende Einflüsse der UV-Strahlung, wie Sonnenbrände, das Risiko der frühzeitigen Hautalterung und letztlich auch das Risiko der UV-induzierten Hautkrebsentstehung nicht genügend berücksichtigt. Dies gilt um so mehr, wenn neben der natürlichen UV-Exposition noch eine zusätzliche Exposition durch künstliche UV-Strahlung vorliegt.
Die Strahlenschutzkommission (SSK) beobachtet in den letzten Jahren eine zunehmende Nutzung künstlicher UV-Strahlung zu kosmetischen Zwecken (wie z.B. Bräunung) und im Wellness-Bereich. Sie befürchtet, dass infolge der damit verbundenen Zunahme der UV-Exposition der Bevölkerung auch die UV-bedingten Gesundheitsschäden ansteigen. Es wird geschätzt, dass sich im Mittel jeder Bundesbürger ca. 2-3 mal pro Jahr einer Bestrahlung im Solarium aussetzt, manche Bundesbürger setzen sich sogar regelmäßig einer täglichen Bestrahlung aus.
Deshalb hat sich die Strahlenschutzkommission in einer Empfehlung mit den Gefahren in Solarien auseinandergesetzt.
Der Empfehlungstext richtet sich in erster Linie an die Nutzer von Solarien, aber auch an Solarienbetreiber und Solarienhersteller sowie an den Gesetzgeber, um einer möglichen Erhöhung des Risikos der Gesundheitsgefährdung durch künstliche UV-Strahlung auf allen notwendigen Ebenen entgegenzuwirken.
Die SSK weist ausdrücklich darauf hin, dass sich die vorliegende Empfehlung ausschließlich auf die Nutzung künstlicher UV-Strahlung im Kosmetik- und Wellness-Bereich bezieht. Die Empfehlung betrifft insbesondere nicht eine medizinisch indizierte UV-Bestrahlung zum Nutzen von Patienten im Rahmen von Therapie-Maßnahmen.
In einer auführlichen wissenschaftlichen Begründung geht die SSK u. a. auch ausführlich auf die molekularen und zellulären Wirkungen der UV-Strahlung sowie ihre Wirkungen auf den Menschen ein.
Die Empfehlung einschließlich ihrer wissenschaftlichen Begründung sind in der Reihe "Informationen der Strahlenschutzkommission" als Nummer 6 erschienen. Diese kann über die Geschäftstelle der Strahlenschutzkommission bezogen werden.