Empfehlung zur 3. Teilgenehmigung des Forschungsreaktors München II (FRM-II)

Empfehlung der Strahlenschutzkommission

Verabschiedet auf der 175. Sitzung der SSK am 13./14.12.2001

Kurzinformationen

Zur Vorbereitung einer bundesaufsichtlichen Stellungnahme zur 3. Teilgenehmigung zum Betrieb der Hochflussneutronenquelle München in Garching (Forschungsreaktor München II-(FRM-II) hat das BMU die Strahlenschutzkommission (SSK) um eine Empfehlung zum Betrieb des FRM-II gebeten.

Die SSK hat die Unterlagen zur beantragten 3. Teilgenehmigung zur Errichtung des FRM-II in 2 Fachgesprächen im Herbst 2000 beraten und den FRM-II besichtigt. Der zwischenzeitlich neuberufene Ausschuss "Strahlenschutz bei Anlagen" der SSK setzte diese Beratungen in 8 weiteren Sitzungen zwischen Januar und September 2001 fort.

Die SSK hat sich auf ihrer 171. Sitzung am 21. März 2001 und ihrer 174. Sitzung am 13. September 2001 über den Stand der Beratungen im Ausschuss " Strahlenschutz bei Anlagen" informiert und auf der 175. Sitzung am 13./14. Dezember 2001 die Empfehlung "Empfehlung zur 3. Teilgenehmigung des Forschungsreaktors München II (FRM-II)" abschließend beraten, einstimmig verabschiedet und auf gleicher Sitzung gebilligt.

Die SSK hat beraten, ob im Hinblick auf die beabsichtigte dritte Teilgenehmigung für die Inbetriebnahme des FRM-II der derzeitige Stand von Wissenschaft und Technik gewährleistet ist, insbesondere bei

  • dem radiologischen Arbeitsschutz (u.a. strahlenschutztechnische Ausstattung, Spezifikation dosisintensiver Arbeitsabläufe, Handhabung von abgebrannten Brennelementen und Abfällen)
  • der Begrenzung der Ableitung radioaktiver Stoffe mit Luft und Wasser im Normalbetrieb und bei Störfällen sowie bei Maßnahmen zur Emissions- und Immissionsüberwachung.

Die SSK hat geprüft, ob einzelne, bereits in den ersten beiden Teilgenehmigungen behandelte Aspekte aufgrund neuer Erkenntnisse wieder aufzugreifen waren; sie hat diese erforderlichenfalls beraten. Es wurden insbesondere Neubewertungen auf der Grundlage der Richtlinie 96/29 Euratom, der Strahlenschutzverordnung vom 20. 07. 2001 und des Entwurfs der AVV zu § 47 Abs. 2 StrlSchV vom 28. 06.2000 vorgenommen.

Nach Diskussion der von den Antragstellerinnen (Technische Universität München, Siemens AG/KWU), dem Sachverständigen (TÜV-Süddeutschland) und der Genehmigungsbehörde (Bayerisches Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen (BStMLU)) dem Ausschuss "Strahlenschutz bei Anlagen" vorgelegten Unterlagen, der Beratung eines ausführlichen Fragenkatalogs zu den Themen

  • Beachtung der in den vorhergehenden Empfehlungen vom 27. September 1995 und 1. Oktober 1997 gegebenen Hinweise
  • radiologischer Arbeitsschutz
  • strahlenschutztechnische Ausstattung
  • anlageninterner Notfallschutz und Störfallauslegung
  • Umgang mit sonstigen radioaktiven Stoffen
  • Strahlenschutz in der Umgebung / Bevölkerungsschutz
  • strahlenschutzrelevante Aspekte der Entsorgung
  • sonstige Fragen

stellt die SSK fest:

Mit Ausnahme der realistischen Ermittlung der Vorbelastung durch die Einleitung der Kläranlage München II bei Dietersheim in die Isar sind die Empfehlungen in den SSK-Stellungnahmen zur 1. und 2. TG befolgt worden.

Die von den Antragstellerinnen geplanten technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz des Personals und der Umgebung des FRM-II entsprechen bei Berücksichtigung der von der SSK ausgesprochenen Empfehlungen und den danach zu stellenden Forderungen dem derzeitigen Stand von Wissenschaft und Technik.

Die vorgesehenen Maßnahmen zum Schutz des Personals vor äußerer Bestrahlung, Kontamination und Inkorporation bei Vorbereitung und Durchführung von Arbeiten entsprechen den Anforderungen der Strahlenschutzverordnung.

Auf der Grundlage der Richtlinie 96/29 Euratom und mit den Festlegungen der Strahlenschutzverordnung vom 20. 07. 2001 und des Entwurfs der AVV zu § 47 Abs. 2 StrlSchV vom 28. 06. 2000 ergeben sich folgende Schlussfolgerungen für die zu erwartende Strahlenexposition der Bevölkerung:

  1. Die durch die Ableitungen radioaktiver Stoffe aus dem FRM-II mit Luft und Wasser zu erwartende Strahlenexposition liegt unter den Dosisgrenzwerten des § 47 Abs. 2 StrlSchV vom 20. 07. 2001.
  2. Unter Zugrundelegung der Planungswerte für die Vorbelastung durch die Einleitung der Kläranlage München II bei Dietersheim in die Isar, die vom BStMLU vorgelegt wurden, werden auf dem Luftpfad und dem Abwasserpfad die Grenzwerte des § 47 Abs. 2 StrlSchV auch einschließlich der Vorbelastung eingehalten.
  3. Die SSK hat überprüft, wie sich der neueste Stand der Berechnungsannahmen (Altersklassen, Verzehrraten, Dosiskoeffizienten ) auf die Ergebnisse der Störfallanalysen auswirkt. Wegen der nach neuestem Stand zugrunde zu legenden höheren Dosisfaktoren für Tritium wird die postulierte Leckage im Moderatorkreislauf zum ungünstigsten Störfall. Zusammen mit den weiteren Annahmen (Altersklassen, Verzehrraten) bei der Ermittlung der Strahlenexposition wurde von der SSK dafür die effektive Dosis ca. 6 mSv abgeschätzt, die damit immer noch deutlich unter dem Störfallplanungswert nach § 50 StrlSchV in Verbindung mit § 117 Abs. 18 StrlSchV in Höhe von 50 mSv liegt.
  4. Die Strahlenexposition in der Umgebung liegt selbst nach postulierten auslegungsüberschreitenden Ereignissen unterhalb der Eingreifrichtwerte, so dass keine einschneidenden Maßnahmen zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlen, wie z. B. eine Evakuierung außerhalb des abgeschlossenen Geländes der Anlage, erforderlich werden.

Die SSK sieht damit auch unter Berücksichtigung der Richtlinie 96/29 Euratom und mit den Festlegungen der Strahlenschutzverordnung vom 20. 07. 2001 und des Entwurfs der AVV zu § 47 Abs. 2 StrlSchV vom 28. 06. 2000 die Anforderungen an den Strahlenschutz in der Umgebung des FRM-II und an den Bevölkerungsschutz im Normalbetrieb und bei Störfällen als erfüllt an.

Der anlageninterne Notfallschutz und die Störfallauslegung entsprechen dem Stand von Wissenschaft und Technik.

Es ergaben sich keine von den SSK-Empfehlungen zur 1. und 2. TG abweichenden Einschätzungen.

In den Beratungen im Ausschuss und in der SSK wurden 21 Empfehlungen zu Detailfragen erarbeitet. Die SSK hat bei Befolgung der in der Empfehlung gegebenen detaillierten Hinweise und der vorgenannten Empfehlungen keine Bedenken gegen die Erteilung der 3. Teilgenehmigung zum Betrieb des FRM-II.


© Strahlenschutzkommission