Nuklearmedizinischer Nachweis des Wächter-Lymphknotens

Empfehlung der Strahlenschutzkommission

Verabschiedet auf der 175. Sitzung der SSK am 13./14.12.2001

Veröffentlicht im BAnz Nr. 115 vom 26.06.2002

Kurzinformationen

Die Strahlenschutzkommission hat in ihrer 175. Sitzung am 13./14. Dezember 2001 zum Strahlenschutz beim nuklearmedizinischen Nachweis des Wächter-Lymphknotens Stellung genommen.

Das Konzept des Wächter-Lymphknotens (Sentinel-Lymph-Node, SLN) beruht auf der Hypothese, dass ein primär lymphogen metastasierender Tumor zunächst zum ersten "Wächter"-Lymphknoten im Abstromgebiet drainiert. Damit stellt dieser Lymphknoten auch die wahrscheinlichste Lokalisation einer beginnenden Metastasierung dar, so dass eine verlässliche Aussage zum Lymphknotenbefall statt mittels einer kompletten Lymphknotenentfernung durch eine gezielte, einfache und nebenwirkungsarme Biopsie des Wächter-Lymphknotens erfolgen könnte. Die intraoperative Darstellung des Wächter-Lymphknotens mit Tc-99m radioaktiv markierten Kolloiden und Gammasonden hat innerhalb der letzten 10 Jahre große Bedeutung für die Therapie des malignen Melanoms, des Mamma-Karzinoms, des Prostata-Karzinoms und von Kopf-Hals-Tumoren erlangt.

Bei der Wächter-Lymphknoten-Szintigraphie kommt es zu einer geringfügigen Strahlenexposition von nicht beruflich exponiertem Personal der Chirurgie und der Pathologie.

Die Strahlenschutzkommission stellt fest, dass bei korrekter Einhaltung der gültigen Leitlinien die Expositionswerte (effektive Dosen, Fingerdosen) weit unterhalb der Grenzwerte für die allgemeine Bevölkerung liegen, so dass das Personal der Chirurgie und der Pathologie nicht als beruflich strahlenexponiertes Personal eingestuft und überwacht werden muss. Sie weist jedoch darauf hin, dass sorgfältig auf die Einhaltung der üblichen Hygienevorschriften zur Vermeidung von Kontaminationen und einer Verschleppung von Radioaktivität bei der Entsorgung von Material zu achten ist.


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