Notwendigkeit der Erstellung von Überweisungskriterien für die Durchführung bildgebender Verfahren

Empfehlung der Strahlenschutzkommission

Verabschiedet auf der 175. Sitzung der SSK am 13./14.12.2001

Veröffentlicht im BAnz Nr. 115 vom 26.06.2002

Kurzinformationen

Die Strahlenschutzkommission vermutet, dass ein hohes Einsparungspotential in der Vermeidung unnötiger oder unsachgemäß durchgeführter Untersuchungen liegt und dass durch Optimierung der Technik eine weitere Möglichkeit der Dosiseinsparung besteht. Sie hat in ihrer 175. Sitzung am 14. Dezember 2001 zu diesem Thema eine Empfehlung verabschiedet. Darin schlägt sie vor, die entsprechenden medizinisch-wissenschaftlichen Fachgesellschaften in Deutschland (Deutsche Röntgengesellschaft (DRG) und Deutsche Gesellschaft für Nuklearmedizin (DGN)) zu bitten, Überweisungskriterien für die Durchführung bildgebender Verfahren unter Anlehnung an die bereits existierenden Vorschläge der EU und Österreichs zu erstellen. Hierbei sollten auch die Kinderradiologie und die Neuroradiologie mit einbezogen werden.

Die SSK hält es für notwendig, dass die Inhalte der zu erstellenden Überweisungskriterien Bestandteil der ärztlichen Fort- und Weiterbildung werden. Sie erwartet, dass durch eine konsequente Berücksichtigung der Überweisungskriterien ein Rückgang der Röntgenuntersuchung und damit der medizinischen Strahlenexposition erreicht werden kann.


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