Empfehlung der Strahlenschutzkommission
Verabschiedet auf der 177. Sitzung der SSK am 28.02./01.03.2002
Veröffentlicht im BAnz Nr. 115 vom 26.06.2002
In Deutschland erkranken jährlich rund 46 000 Frauen an Brustkrebs. Im Jahr 1999 starben fast 18 000 Frauen an dieser Krankheit. Damit ist Brustkrebs im Vergleich zu anderen bösartigen Erkrankungen zur Zeit für die meisten Todesfälle in der weiblichen Bevölkerung Deutschlands verantwortlich.
Aus diesem Grund wird die Einführung eines Brustkrebs-Screenings in Deutschland, d.h. einer regelmäßigen Vorsorgeuntersuchung, in Wissenschaft und Öffentlichkeit diskutiert. Nach neueren Veröffentlichungen wird das Mammographie-Screening auch kontrovers beurteilt, d.h. von einigen Autoren wird dessen Nutzen in Frage gestellt.
Die Strahlenschutzkommission wurde deshalb vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit beauftragt, zu der in Deutschland diskutierten Einführung des Mammographie-Screenings (regelmäßige freiwillige Vorsorgeuntersuchung für Frauen über 50 Jahre) Stellung zu nehmen und insbesondere die damit verbundene Strahlenexposition zu bewerten. Zur Vorbereitung einer Stellungnahme der Strahlenschutzkommission wurde eine Arbeitsgruppe gegründet, der folgende Mitglieder angehörten:
Um weitere Expertenmeinungen in die Diskussion einzubeziehen, führte die Arbeitsgruppe gemeinsam mit der Fakultät für Gesundheitswesen der Universität Bielefeld am 6./7. April 2001 unter Hinzuziehung weiterer in- und ausländischer Experten ein wissenschaftliches Kolloquium zum Thema "Brustkrebs- und Zervixkarzinom-Screening" durch. Auf diesem wurden u. a. Aspekte der Epidemiologe, der Risikobewertung und der Genetik behandelt sowie über das holländische und finnische Brustkrebs-Screening-Programm vorgetragen. Außerdem berichtete Dr. Gøtzsche bereits vorab über die Ergebnisse seines in letzter Zeit kontrovers diskutierten Cochrane-Reviews.
Die Ergebnisse der Arbeitsgruppenarbeit wurden in zwei SSK-Sitzungen ausführlich diskutiert und in der 177. Sitzung am 28. Februar 2002 von der Strahlenschutzkommission verabschiedet.
Unter Berücksichtigung der wissenschaftlichen Argumente für oder gegen Mammographie-Screening-Programme und weiterer Daten aus anderen Studienarten sowie laufenden Programmen kommt die SSK zu dem Ergebnis, dass der zu erwartende Nutzen das geringe Risiko durch die Strahlenexposition überwiegt.
Damit die Beratungsergebnisse auch für die interessierte Öffentlichkeit nachvollziehbar sind, legte die SSK neben der kurzgefassten Stellungnahme auch eine wissenschaftliche Begründung vor, in der die Aspekte der Epidemiologie, der Abschätzung des Strahlenrisikos sowie der Qualitätssicherung ausführlich behandelt werden. Beide Papiere wurden inzwischen als Heft 31 in der Reihe "Berichte der Strahlenschutzkommission" veröffentlicht.