Anforderungen an Personendosimeter

Empfehlung der Strahlenschutzkommission

Verabschiedet auf der 177. Sitzung der SSK am 28.02./01.03.2002

Veröffentlicht im BAnz Nr. 112 vom 21.06.2003

Kurzinformationen

Die Arbeitsgruppe "Anforderungen an Personendosimeter und Personendosismessstellen" des Ausschusses "Strahlenschutztechnik" der SSK hat einen Vorschlag für die Neufassung der Empfehlung der Strahlenschutzkommission "Anforderungen an Personendosimeter" erarbeitet, die seinerzeit in der 117. Sitzung der SSK am 22./23. April 1993 verabschiedet worden ist.

Die neue Empfehlung enthält die wichtigsten physikalisch-technischen Mindestanforderungen an Personendosimeter, die bei der Entwicklung, der Herstellung und der Prüfung von Dosimetern sowie bei ihrer Ausgabe und Auswertung zu Grunde zu legen sind. Diese Anforderungen sind an den Erfordernissen des praktischen Strahlenschutzes bei äußerer Strahlenexposition ausgerichtet und berücksichtigen die neuen Empfehlungen der ICRP, der EU sowie der IAEA. Sie ergänzen die existierenden technischen Normen und Bauartanforderungen. Die Empfehlung bezieht sich auf Personendosimeter, die im Rahmen der physikalischen Strahlenschutzkontrolle nach der Strahlenschutzverordnung und der Röntgenverordnung zur Messung der Personendosis eingesetzt werden. Sie ist nicht auf spezielle Dosimeterbauarten ausgerichtet. Die jetzt vorliegende Empfehlung ersetzt die gleichnamige o.g. Empfehlung der Strahlenschutzkommission aus dem Jahr 1993.

Die Auswahl eines Personendosimeters wird von folgenden Aspekten bestimmt:

  • Wird ein Ganzkörperdosimeter für die Messgröße Tiefenpersonendosis Hp(10) zur Ermittlung der effektiven Dosis oder ein Teilkörperdosimeter für die Messgröße Oberflächenpersonendosis Hp(0,07) zur Ermittlung der lokalen Hautdosis, der Organdosis der Augenlinse oder der Dosis der Hände, Füße, Unterarme und Knöchel benötigt?
  • Soll das Personendosimeter vornehmlich zur längerfristigen Überwachung von Grenzwerten der Körperdosis oder zur kurzfristigen Ermittlung von Expositionen eingesetzt werden?
  • Für welche Art der Strahlung (Photonen-, Neutronen-, Elektronen-/Beta-Strahlung) oder welche Mischungen aus verschiedenen Strahlenarten muss das Personendosimeter geeignet sein?

Neben der Hauptaufgabe, die Personendosis infolge einer äußeren Strahlenexposition zu messen, kann die Anzeige von Zusatzinformationen über die Expositionsbedingungen (z. B. Energie und Richtung der Strahlung oder Kontaminationen) nützlich sein.

Allgemeine Anforderungen, die bei allen Personendosimetern, ungeachtet ihres Messzwecks, erfüllt sein sollen, sind u. a. folgende:

  • Ein Personendosimeter muss eindeutig einer Person zugeordnet werden können.
  • So weit wie möglich sind Fehlbedienungen, Manipulationen oder Betriebsstörungen zu verhindern oder zu erschweren. Die durch sie bedingten Fehlmessungen sollen spätestens bei der Auswertung erkennbar sein.

Für Messungen unter extremen Expositionsbedingungen sind spezielle Dosimeterbauarten erforderlich.

Die Empfehlung enthält außerdem Angaben für eine maximale Messzeit zwischen Ausgabe und Auswertung eines Dosimeters und für eine maximale Auswertungszeit in Abhängigkeit vom Überwachungszweck.

Die Anzeige eines Personendosimeters hängt nicht nur von der Messgröße, sondern auch von den Bestrahlungs- und Umgebungsbedingungen (Einflussgrößen) ab, unter denen das Dosimeter exponiert wird. Liegen bei Expositionen von Personendosimetern die Werte der jeweiligen Messgröße und der Einflussgrößen in jeweils angegebenen Nenngebrauchsbereichen, so dürfen die zugehörigen Messwerte bestimmte zulässige Messabweichungen - angelehnt an ICRP-Publication 75 - nicht überschreiten. In der Empfehlung sind für Dosimeter Mindestnenngebrauchsbereiche der Mess- und Einflussgrößen aufgeführt. Außerdem sind erweiterte Kenntnisbereiche definiert, in denen das Verhalten der Messwerte des Personendosimeters bekannt sein soll, auch wenn die zulässigen Messabweichungen hier nicht mehr eingehalten werden können.

Nenngebrauchsbereiche, Kenntnisbereiche und zulässige Messabweichungen sind für Ganz- und Teilkörperdosimeter unterschiedlich. Bei "schwer messbaren Strahlenarten" (Photonenstrahlung mit einer mittleren Energie unterhalb 10 keV, Betastrahlung mit einer mittleren Energie unterhalb 0,2 MeV und Neutronenstrahlung) sind größere maximal zulässige Messabweichungen festgelegt. Diese gelten auch, wenn bei Mischbestrahlung der Dosisanteil dieser Strahlenarten 20 % übersteigt.

Der Vorschlag für die Neufassung der Empfehlung wurde von der SSK in deren 177. Sitzung am 28. Februar/1. März 2002 verabschiedet.


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