Beschluss des 105. Deutschen Ärztetages zur Verbesserung des Katastrophenschutzes

Stellungnahme der Strahlenschutzkommission

Verabschiedet auf der 182. Sitzung der SSK am 04.-06.12.2002

Kurzinformationen

Der Ausschuss "Strahlenschutz in der Medizin" hat eine Stellungnahme vorbereitet zu einem Beschluss des 105. Deutschen Ärztetags zur Verbesserung des Katastrophenschutzes, der sich mit den gesundheitlichen Folgen einer Radioaktivitätsfreisetzung im Rahmen eines kerntechnischen Unfalls befasst. Dabei ist er insbesondere auf die beiden Forderungen des Ärztetages eingegangen, hoch dosierte Iodtabletten an alle Haushalte - unabhängig von der Entfernung zu einem Reaktorstandort - vorzuverteilen sowie mittels eines vorbeugenden TSH-Schilddrüsenscreenings der Gefahr einer iodinduzierten Hyperthyreose entgegenzuwirken.

Die Strahlenschutzkommission hatte sich bereits in ihren Empfehlungen zur Durchführung der Iodblockade der Schilddrüse bei kerntechnischen Unfällen (verabschiedet in der 149. Sitzung am 17.11.1997 und der 175. Sitzung am 13./14. Dezember 2001) gegen eine generelle Vorverteilung der Tabletten ausgesprochen, da dabei die Gefahr besteht, dass diese auch im Falle nicht kritischer Ereignisse infolge Überreaktionen der Bevölkerung unkontrolliert eingenommen werden und zu gesundheitlichen Schäden führen können. Es wurde kein Grund gesehen, diese Einschätzung zu ändern. Des Weiteren wurde dargelegt, dass das Strahlenrisiko durch die zu erwartende Schilddrüsenexposition mit dem iodinduzierten Hyperthyreose-Risiko durch eine bestehende unbekannte funktionelle Autonomie, besonders im höheren Lebensalter, verglichen werden muss. Deshalb wird weiterhin empfohlen, bei der Altersgruppe der über 45-Jährigen keine Iodblockade der Schilddrüse vorzunehmen.

Ein vorbeugendes regelmäßiges TSH-Screenings wird aus präventivmedizinischer Sicht durchaus für sinnvoll gehalten, jedoch muss diese nicht unerhebliche Kosten verursachende Maßnahme völlig unabhängig von der Iodblockade der Schilddrüse im Falle eines kerntechnischen Unfalls gesehen werden.

Diese Stellungnahme hat die SSK in der 182. Sitzung am 4.-6. Dezember 2002 verabschiedet.


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