Gemeinsame Stellungnahme der RSK und der SSK betreffend BMU-Fragen zur Fortschreibung der Endlager-Sicherheitskriterien

Stellungnahme der Strahlenschutzkommission

Verabschiedet auf der 182. Sitzung der SSK am 04.-06.12.2002

Kurzinformationen

Mit Schreiben des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) vom 26.03.2002 wurden die Strahlenschutzkommission (SSK) und die Reaktor-Sicherheitskommission (RSK) darüber informiert, dass das BMU beabsichtigt, im Jahre 2003 aktualisierte Sicherheitskriterien für die Endlagerung radioaktiver Abfälle in einem Bergwerk herauszugeben. Das BMU hatte die Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) beauftragt, Vorschläge zur Weiterentwicklung und Harmonisierung der deutschen Sicherheitskriterien von 1983 (Bundesministerium des Inneren (BMI), "Sicherheitskriterien für die Endlagerung radioaktiver Abfälle in einem Bergwerk", GMBl. 1983, S.220) zu erarbeiten. Zu diesen von der GRS erarbeiteten Vorschlägen zur Neuformulierung der deutschen Sicherheitskriterien hat das BMU die RSK und die SSK zu fünf Fragen um Beratung gebeten. In einer gemeinsamen RSK/SSK-ad-hoc-Arbeitsgruppe "Sicherheitskriterien Endlagerung" wurden die Fragestellungen auf sechs Sitzungen erörtert, und es wurde eine Stellungnahme vorbereitet.

Die wesentliche Funktion der Sicherheitskriterien besteht darin, die Sicherheitsprinzipien und Schutzziele zu konkretisieren, ohne allerdings ausführungsbezogene Anforderungen an die Auslegung, Errichtung und den Betrieb des Endlagers zu formulieren. Die Sicherheitskriterien sollen für jede Art von Endlager in unterschiedlichen tiefen geologischen Formationen und für die Endlagerung aller Arten von radioaktiven Abfällen gelten. Der fachliche Tiefgang der vorgeschlagenen Sicherheitskriterien allein reicht jedoch nicht aus, die Sicherheit der Betriebs- und Nachbetriebsphase eines Endlagers zu bewerten. Die Kommissionen stimmen dem Vorschlag der GRS zu, ausführungsbezogene Anforderungen und Anforderungen an die Nachweisführung in Form von Leitlinien, insbesondere zur Sicherheit in der Betriebsphase, und für die Führung des Sicherheitsnachweises für die Nachbetriebsphase zu entwickeln.

Die von der GRS vorgeschlagenen Sicherheitskriterien beschränken sich auf radiologische Schutzziele und Anforderungen. Die Kommissionen weisen darauf hin, dass wesentliche Anforderungen auch aus anderen Rechtsgebieten (Bergrecht, Wasserhaushaltsrecht, Bundesimmissionsschutzrecht, Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz) bei der Endlagerung erfüllt werden müssen. Für eine endgültige Festlegung von Sicherheitskriterien müssen Anforderungen aus den jeweiligen Rechtsgebieten aufeinander abgestimmt werden.

Die Präzisierung und Weiterentwicklung der deutschen Sicherheitskriterien von 1983 erfolgen vor dem Hintergrund der international und in Deutschland fortgeschrittenen Entwicklung auf dem Gebiet der Endlagerung radioaktiver Abfälle und bei der Beurteilung der Endlagersicherheit. Dabei sind die internationalen Sicherheitsprinzipien und international anwendbaren Sicherheitsphilosophien der International Atomic Energy Agency (IAEA) und die Erfahrungen aus den in Deutschland bearbeiteten Endlagerprojekten zu beachten.

Ein Schutzziel in Form eines Grenzwerts der Individualdosis von 0,3 mSv im Kalenderjahr ist für die Betriebsphase eines Endlagers geeignet, dagegen erscheint den Kommissionen in Anbetracht der Unsicherheiten von Sicherheitsanalysen und der Berechnung von Dosiswerten über sehr lange Zeiträume eine Festlegung eines Dosisgrenzwertes für die Nachbetriebsphase nicht sinnvoll. Als geeignet wird dagegen ein Richtwert von 0,1 mSv pro Jahr im Sinne eines radiologischen Sicherheitsindikators angesehen.

Die Kommissionen weisen darauf hin, dass zum Nachweis der Langzeitsicherheit ein konsistentes Begriffssystem mit eindeutigen Definitionen der Begriffe erforderlich ist.

Der von RSK und SSK in ihrer Empfehlung von 1988 vorgeschlagene Nachweiszeitraum von 10 000 Jahren, über den sich die geforderte Langzeitsicherheitsanalyse erstrecken soll, entspricht nicht mehr dem Stand von Wissenschaft und Technik. Die Kommissionen halten demgegenüber einen Nachweiszeitraum von deutlich mehr als 10 000 Jahren für erforderlich. Es sollten fachliche, insbesondere radiologische und weitere geologische Argumente für die Eingrenzung und Begründung des Nachweiszeitraumes herangezogen werden. Neben dem Vergleich von Dosis- oder Risikowerten mit vorgegebenen Grenzwerten sollten nach Meinung der Kommissionen auch noch alle ermittelbaren sicherheitsbezogenen Kenngrößen den Charakter von Sicherheitsindikatoren haben. Erst durch eine Gesamtbetrachtung dieser Indikatoren kann ein Sicherheitsnachweis geführt werden.

Die Kommissionen schlagen vor, im Hinblick auf die radiologische Nachweisführung für die Nachbetriebsphase, eine eigene Leitlinie zu erstellen, da sich die bestehende Allgemeine Verwaltungsvorschrift zu § 45 StrlSchV(alt) auf Auslegung und Betrieb von Anlagen und Einrichtungen bezieht, nicht jedoch auf die Nachbetriebsphase eines Endlagers.

RSK und SSK halten es außerdem für zweckmäßig, bei der endgültigen Formulierung der Sicherheitskriterien auf die Bedeutung der Safeguards-Verpflichtungen hinzuweisen, die einem Endlagerbetreiber gegenüber EURATOM und IAEA obliegen.

Die Berücksichtigung von unbeabsichtigten menschlichen Aktivitäten, die die Funktion des Endlagers beeinträchtigen könnten, entspricht nach Meinung der Kommissionen dem internationalen Stand von Wissenschaft und Technik. Hierbei ist, wie vorgeschlagen, zwischen dem direkten Eindringen und der Beeinträchtigung der Funktionstüchtigkeit der Barrieren des Endlagers zu unterscheiden. Die Beurteilung des direkten Eindringens sollte, wie von der GRS vorgeschlagen, auf Referenzszenarien eingeschränkt werden.

Die Kommissionen empfehlen, die Vorgehensweise beim Sicherheitsnachweis zu künftigen menschlichen Aktivitäten mit unbeabsichtigten Auswirkungen und insbesondere bei der Entwicklung von Referenzszenarien in einer Richtlinie festzulegen.

In ihrer 182. Sitzung am 04.-06. Dezember 2002 hat die SSK die "Gemeinsame Stellungnahme der RSK und der SSK betr. BMU-Fragen zur Fortschreibung der Endlager-Sicherheitskriterien" verabschiedet.


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