Anwendung der Positronen-Emissions-Tomographie (PET) als effizientes, dosissparendes Diagnoseverfahren

Empfehlung der Strahlenschutzkommission

Verabschiedet auf der 184. Sitzung der SSK am 31.03./01.04.2003

Veröffentlicht im BAnz Nr. 218 vom 21.11.2003

Kurzinformationen

Die Strahlenschutzkommission hat sich in ihrer 184. Sitzung am 31. März/01. April 2003 mit der Anwendung der Positronen-Emissions-Tomographie (PET) in der Strahlendiagnostik befasst. Sie hat empfohlen, dass effiziente und dosissparende kurzlebige Radionuklide (z.B. Positronenstrahler O-15, N-13, C-11, F-18) bezüglich der Zulassung nicht anders behandelt werden sollten als nicht-radioaktive Arzneimittel durch Geltenlassen von § 21 Abs. 2 Nr. 1 des Arzneimittelgesetzes (AMG).

Bereits in ihrer Stellungnahme vom 03./04. Juli 1997 forderte die Strahlenschutzkommission „..., dass zur Einhaltung des Minimierungsgebotes der Strahlenexposition in der Medizin strahlensparende neue Untersuchungsmethoden bevorzugt angewandt werden sollen...“. Dies solle insbesondere für den Einsatz der Positronen-Emissions-Tomographie (PET) mit F-18-FDG im Rahmen der nuklearmedizinischen Diagnostik gelten.

Die Strahlenschutzkommission stellte fest, dass F-18-FDG-PET inzwischen ein international anerkanntes Verfahren in der Onkologie sei, da bei einigen Fragestellungen die Aussagefähigkeit (Sensitivität und Spezifität) höher und die Strahlenexposition des Patienten (effektive Dosis) geringer sei als bei anderen anerkannten Verfahren zur Tumor-Szintigraphie. Bei 16 Indikationen sei der klinische Nutzen ohne Einschränkung erwiesen (sogenannte 1a-Indikationen), bei 14 Indikationen sei der klinischer Nutzen wahrscheinlich, aber die Datenlage noch unzureichend (sog.1b-Indikationen). Weiterhin verwies sie darauf, dass in anderen europäischen Ländern (z.B. Belgien, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Niederlande, Schweiz, Spanien) PET bei zahlreichen Indikationen, insbesondere auch in der Onkologie, inzwischen anerkannter Standard in der Krankenversorgung sei.

Im Hinblick auf die Einhaltung der Grundsätze des Strahlenschutzes und in Übereinstimmung mit der inzwischen gängigen Praxis in anderen europäischen Ländern werden die verantwortlichen Institutionen im Gesundheitswesen aufgefordert, die klinische Anwendung von F-18-FDG-PET bei wissenschaftlich gesicherten und medizinisch akzeptierten Fragestellungen für jeden Patienten in Deutschland zu ermöglichen.


© Strahlenschutzkommission