Empfehlung der Strahlenschutzkommission
Verabschiedet auf der 184. Sitzung der SSK am 31.03./01.04.2003
Veröffentlicht im BAnz Nr. 218 vom 21.11.2003
Die Strahlenschutzkommission hat sich in ihrer 184. Sitzung am 31. März/01. April 2003 mit dem Erwerb von Kenntnissen im Strahlenschutz für Ärzte oder Zahnärzte nach § 24 Abs. 1 Nr. 3 der Röntgenverordnung befasst. Sie hat empfohlen, dass der Erwerb der erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz nach der Röntgenverordnung, insbesondere die vierstündige theoretische Unterweisung, als Kurs möglichst im letzten Jahr des Medizinstudiums angeboten werden sollte. Form und Inhalt des Kurses müssen von der nach Landesrecht zuständigen Behörde genehmigt sein.
Die Strahlenschutzkommission sieht es als wünschenswert an, dass zeitnah vor Beginn einer ärztlichen Weiterbildung nach der Approbation die theoretischen Grundlagen des Strahlenschutzes vermittelt werden.