Stellungnahme der Strahlenschutzkommission
Verabschiedet auf der 186. Sitzung der SSK am 11./12.09.2003
Veröffentlicht im BAnz Nr. 32a vom 16.02.2005
Die vergleichende Bewertung der biologischen Wirksamkeit verschiedener ionisierender Strahlungen interessiert im Strahlenschutz insbesondere in Bezug auf die Festlegung von Wichtungsfaktoren für die Dosisgrößen des Strahlenschutzes. Von besonderer Bedeutung ist dabei der niedrige Dosis- und Dosisleistungsbereich, in dem deterministische Schäden praktisch nicht auftreten. Hier stehen die stochastischen Schäden, d. h. die Tumorinduktion und die genetischen Schäden, im Vordergrund, die Letzteren allerdings mit geringerem Anteil, da die Wahrscheinlichkeit eines derartigen Schadens erheblich kleiner ist als die der Tumorinduktion.
Die SSK prüfte, ob neue wissenschaftliche Erkenntnisse vorliegen, die eine Änderung der Zahlenwerte einzelner Wichtungsfaktoren oder sogar eine Änderung des Systems der Wichtungsfaktoren wünschenswert oder notwendig machen.
Die SSK hebt in ihrer Stellungnahme hervor, dass sie in der Kontinuität von Strahlenschutzregelungen einen hohen Wert sieht. Die Kommission vertritt die Auffassung, dass zu häufige konzeptionelle Änderungen die Gefahr des Akzeptanzverlustes und der Verunsicherung der Anwender in sich bergen und daher für den Strahlenschutz kontraproduktiv wären. Sie weist aber darauf hin, dass Veränderungen vorgenommen werden müssen, wenn neue wissenschaftliche Erkenntnisse dies notwendig machen oder wenn bisherige Regelungen sich als nicht praxistauglich erwiesen haben und damit die Durchführung des praktischen Strahlenschutzes gefährdet würde.
In Bezug auf die vergleichende Bewertung der biologischen Wirksamkeit verschiedener ionisierender Strahlungen empfiehlt die SSK, an dem jetzigen System festzuhalten, das auf Strahlungs-Wichtungsfaktoren wR für die Körperdosen und damit für die Dosisgrenzwerte sowie auf Qualitätsfaktoren Q(L) für die Dosis-Messgrößen beruht. Lediglich für Neutronen und Protonen werden numerische Anpassungen der wR-Werte empfohlen.
Die SSK betont, dass die Wichtungsfaktoren der Strahlenschutzgrößen nicht für die Risikoabschätzung im Falle exponierter Personen oder Personengruppen bestimmt sind. Sie empfiehlt in diesen Fällen eine spezifische, an der aktuellen Expositionssituation orientierte Risikoabschätzung auf der Basis der hierfür verfügbaren wissenschaftlichen Daten. Die SSK sieht die Notwendigkeit, hierfür geeignete, allgemein akzeptierte Verfahren zu entwickeln, deren Qualität durch kontinuierliche Evaluierung sicher zu stellen ist.
Die SSK hat in ihrer 186. Sitzung am 11./12. September 2003 die Stellungnahme „Vergleichende Bewertung der biologischen Wirksamkeit verschiedener ionisierender Strahlungen“ verabschiedet.