Empfehlung der Strahlenschutzkommission
Verabschiedet auf der 186. Sitzung der SSK am 11./12.09.2003
Veröffentlicht im BAnz Nr. 83 vom 04.05.2004
Die Strahlenschutzkommission nimmt mit Besorgnis in Deutschland einen Mangel an Medizinphysik-Experten, die zur Gewährleistung der gesetzlichen Vorgaben des Strahlenschutzes in der Medizin notwendig sind, zur Kenntnis. Um diesem Mangel entgegenzuwirken, hat sie eine Reihe von Maßnahmen vorgeschlagen. Hierzu zählen: die staatliche Anerkennung, die Verbesserung der Personalausstattung sowohl im Ausbildungsbereich als auch in Kliniken und Hochschuleinrichtungen, die Schaffung von Ausbildungsstätten, die Sicherung von Fortbildungsmaßnahmen und die Lehre im Fach „Medizinische Physik“ an Hochschulen oder im Rahmen eines Aufbaustudiums.
Die SSK empfiehlt dem BMU, an die verantwortlichen Stellen, insbesondere die Ministerien für Gesundheit und Soziale Sicherung sowie für Bildung und Forschung, heranzutreten, damit die genannten, dringend erforderlichen Maßnahmen umgesetzt werden können. Die SSK teilt die große Sorge der betroffenen wissenschaftlichen Fachgesellschaften und Berufsverbände, dass durch einen Mangel an qualifizierten Medizinphysik-Experten die notwendige Qualitätssicherung bei der Anwendung ionisierender Strahlung oder radioaktiver Stoffe in der Medizin gefährdet ist.
Die Strahlenschutzkommission hat diese Empfehlung in der 186. Sitzung am 11./12. September 2003 verabschiedet.