Empfehlung der Strahlenschutzkommission
Verabschiedet auf der 188. Sitzung der SSK am 02./03.12.2003
In Übereinstimmung mit der EU-Trinkwasserrichtlinie [98/83/EG des Rates vom 3.11.1998] wird in der Trinkwasserverordnung 2001 der Radionuklidgehalt im Trinkwasser, das durch öffentliche bzw. gewerbliche Versorger bereitgestellt wird, auf eine Strahlenexposition der Bevölkerung infolge der Nutzung dieses Wassers von 0,1 mSv/Jahr (effektive Dosis) beschränkt. Nicht berücksichtigt sind in diesem Richtwert die Radionuklide Tritium, Kalium-40 sowie Radon-222 und seine Zerfallsprodukte. Für Tritium ist die Aktivitätskonzentration auf 100 Bq/l begrenzt. Nach der Empfehlung 2001/928/EURATOM wird für Radon-222 ein Referenzwert im Bereich von 100 bis 1000 Bq/l angegeben.
Die Strahlenschutzkommission wurde durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit beauftragt, einen Vorschlag für die Umsetzung der EU-Empfehlung 2001/928/Euratom bezüglich eines Referenzwertes für Radon im Trinkwasser auch unter dem Aspekt eines Wertes von 0,1 mSv/a für Säuglingsnahrung zu erarbeiten.
Zur Beantwortung der Frage, ob in Deutschland ein Referenzwert für die Rn-222-Konzentration im Trinkwasser oberhalb 100 Bq/l festgelegt werden sollte, wurden die vom Bundesamt für Strahlenschutz durchgeführten Messungen zur Rn-222-Konzentration im Trinkwasser ausgewertet. Es wurden die Strahlenexpositionen der Bevölkerung abgeschätzt, die infolge Ingestion von Trinkwasser sowie Inhalation der kurzlebigen Tochternuklide von Rn-222, die bei verschiedenen Nutzungen des Wassers in die Luft freigesetzt werden, resultieren können.
Bei einer Rn-222-Konzentration im Trinkwasser von 100 Bq/l ist für alle Altersgruppen der Bevölkerung mit einer mittleren Strahlenexposition von ca. 0,4 mSv/a zu rechnen, die sich aus ca. 0,05 mSv/a infolge der Ingestion von Trinkwasser sowie aus ca. 0,35 mSv/a infolge der Inhalation kurzlebiger Radonfolgenuklide durch die Freisetzung von Rn-222 in die Luft bei einer typischen häuslichen Wassernutzung zusammensetzt.
Angesichts der für Rn-222 im Trinkwasser abgeschätzten effektiven Dosis von ca. 0,4 mSv/a ist nach Ansicht der SSK die Festlegung eines Referenzwertes oberhalb 100 Bq/l nicht gerechtfertigt.
Eine Nutzung des Trinkwassers für die Herstellung von Säuglingsnahrung bewirkt keine nennenswert erhöhte Strahlenexposition der Säuglinge infolge Ingestion von Rn-222, weil das im Trinkwasser enthaltene Radon bei der Herstellung von Säuglingsnahrung durch das Kochen praktisch vollständig in die Luft entweicht.
Die Strahlenschutzkommission empfiehlt, für Deutschland bezüglich der Rn-222-Aktivitätskonzentration im Trinkwasser aus der öffentlichen und gewerblichen Versorgung einen Referenzwert von 100 Bq/l festzulegen, bei dessen Überschreitung die Durchführung von Gegenmaßnahmen zu prüfen ist; diese müssen generell dem Gebot der Verhältnismäßigkeit entsprechen.
In ihrer 188. Sitzung am 02./03. Dezember 2003 hat die Strahlenschutzkommission die Empfehlung „Strahlenexposition durch Radon-222 im Trinkwasser“ verabschiedet.