Strahlenexposition durch Blei-210 und Polonium-210 im Trinkwasser

Stellungnahme der Strahlenschutzkommission

Verabschiedet auf der 188. Sitzung der SSK am 02./03.12.2003

Kurzinformationen

Zur Begrenzung der Strahlenexposition der Bevölkerung durch die Nutzung von Trinkwasser bei erhöhten Aktivitätskonzentrationen von Radon-222 und seinen langlebigen Zerfallsprodukten Blei-210 und Polonium-210 wurden durch die EU in der Empfehlung 2001/928/Euratom "über den Schutz der Öffentlichkeit vor der Exposition gegenüber Radon im Trinkwasser" Referenzwerte vorgeschlagen, bei deren Überschreitung geprüft werden sollte, ob Gegenmaßnahen zum Schutz der menschlichen Gesundheit erforderlich sind. Für Pb-210 und Po-210 wurden Referenzwerte von 0,2 Bq/l bzw. 0,1 Bq/l empfohlen. Es wurde davon ausgegangen, dass mit diesen beiden Referenzwerten jeweils eine effektive Dosis von 0,1 mSv/a nicht überschritten wird.

Die in 2001/928/Euratom für die Pb-210- bzw. die Po-210-Aktivitätskonzentration im Trinkwasser empfohlenen Referenzwerte wurden auf Basis eines Dosisrichtwertes von jeweils 0,1 mSv/a für Erwachsene abgeleitet, dabei wurde von einer täglichen Trinkwasseraufnahme von 2 Liter (730 Liter pro Jahr) ausgegangen. Die deutsche Strahlenschutzverordnung geht für Erwachsene von einem mittleren Verzehr an Trinkwasser von 350 l/a aus. Danach resultieren bei den genannten Referenzwerten effektive Dosen von 0,048 mSv/a für Pb-210 bzw. 0,042 mSv/a für Po-210. Für Kleinkinder der Altersgruppe "< 1 Jahr" können bei einem mittleren Verzehr von 170 l/a, von denen 115 l/a zur Herstellung von Säuglingsnahrung angenommen werden, wesentlich höhere Strahlenexpositionen durch die Ingestion von Pb-210 und Po-210 mit dem Trinkwasser nicht ausgeschlossen werden. Aus den von der EU empfohlenen Referenzwerten resultieren für diese Altersgruppe mit den in Deutschland gültigen Berechnungsgrundlagen effektive Dosen von 0,28 mSv/a für Pb-210 bzw. 0,44 mSv/a für Po-210.

Die Strahlenschutzkommission stellte fest, dass die zur Pb-210- und Po-210-Aktivitätskonzentration im Trinkwasser von der EU empfohlenen Referenzwerte für Kleinkinder der Altersgruppe "< 1 Jahr" mit der Einhaltung eines Dosisrichtwertes von 0,1 mSv/a nicht konform sind.

In ihrer 188. Sitzung am 02./03. Dezember 2003 hat die Strahlenschutzkommission die Stellungnahme „Strahlenexposition durch Blei-210 und Polonium-210 im Trinkwasser“ verabschiedet.


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