Anforderungen an Sachverständige für die Bestimmung der Exposition gegenüber elektrischen, magnetischen und elektromagnetischen Feldern

Empfehlung der Strahlenschutzkommission

Verabschiedet auf der 188. Sitzung der SSK am 02./03.12.2003

Veröffentlicht im BAnz Nr. 83 vom 04.05.2004

Kurzinformationen

Im Rahmen der Diskussion über mögliche Gesundheitsbeeinträchtigungen durch elektromagnetische Felder werden immer öfter Gutachten gefordert, in denen die jeweilige Expositionssituation bestimmt und bewertet wird.

Die Strahlenschutzkommission hat mit Sorge zur Kenntnis genommen, dass in jüngster Zeit von verschiedenen Seiten Sachverständige nach unterschiedlichsten Kriterien ernannt wurden.

Die Gutachten, die zu diesem Themenbereich erarbeitet werden, weisen daher derzeit erhebliche qualitative Unterschiede auf. Neben Gutachten, die auf einer wissenschaftlich fundierten Basis die Exposition gegenüber elektromagnetischen Feldern feststellen, gibt es andere, die sich auf Messungen mit ungeeigneten Geräten bzw. fachlich unzulässigen Berechnungsverfahren stützen. Hinzu kommt, dass die Bewertungen der Ergebnisse teilweise nicht auf Grundlage der geltenden Vorschriften vorgenommen werden und nicht dem Stand der Wissenschaft entsprechen.

Die dargestellte Problematik hat die Strahlenschutzkommission zum Anlass genommen, einen Katalog von Mindestanforderungen zu erarbeiten, den ausreichend qualifizierte Sachverständige für die Bestimmung der Exposition gegenüber elektrischen, magnetischen und elektromagnetischen Feldern im Frequenzbereich 0 – 300 GHz erfüllen sollten. Darüber hinaus ist diese Empfehlung zur Unterstützung geeigneter Akkreditierungsverfahren (z.B. der Industrie- und Handelskammer und des Deutschen Akkreditierungsrats) vorgesehen.

In der vorliegenden Empfehlung, die von der SSK in der 188. Sitzung am 02./03. Dezember 2003 verabschiedet wurde, werden die Aufgaben des „Sachverständigen EMF“ beschrieben und die Anforderungen bezüglich seiner Ausbildung, seiner Berufserfahrung, der Einweisung in die Tätigkeit, seiner Unabhängigkeit, der einzusetzenden Mess- und Berechnungsverfahren, des Anerkennungsverfahrens und des Kompetenzerhaltes zusammengestellt. Diese Anforderungen werden in den Anlagen zur Empfehlung spezifiziert.


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