Untersuchungen zum Bystander-Effekt, zur genomischen Instabilität und zur Rolle der Anzahl der Stammzellen bei der Leukämie-Induktion

Stellungnahme der Strahlenschutzkommission

Verabschiedet auf der 189. Sitzung der SSK am 12.02.2004

Kurzinformationen

Für die Abschätzung von Strahlenrisiken und die Ermittlung von Dosis-Wirkungsbeziehungen im Bereich kleiner Dosen sind Kenntnisse über die molekularen und zellulären Wirkungsmechanismen durch ionisierende Strahlung von zentraler Bedeutung. Seit einigen Jahren sind unterschiedliche molekulare Effekte beobachtet und weiter untersucht worden, die das gegenwärtige Verständnis über Wirkungen im niedrigen Dosisbereich wesentlich erweitern könnten. In jüngerer Zeit werden vor allem der "Bystander-Effekt" und die "Genomische Instabilität" in diesem Zusammenhang intensiv diskutiert.

Die Strahlenschutzkommission (SSK) sah bereits frühzeitig die Notwendigkeit, sich mit diesem Themenkomplex näher zu beschäftigen. Am 20./21. Januar 2000 fand eine Klausurtagung der SSK zur "Bedeutung der genetischen Prädisposition und der genomischen Instabilität für die individuelle Strahlenempfindlichkeit (Konsequenzen für den Strahlenschutz)" statt, deren Ergebnisse publiziert wurden. Am 22./23. November 2001 wurde dann gemeinsam mit dem Arbeitskreis "Strahlenbiologie-Strahlenwirkungen" des Fachverbands für Strahlenschutz und dem Ausschuss "Strahlenrisiko" der SSK ein zweitägiges Symposium "Untersuchungen zum Bystander-Effekt und zur genomischen Instabilität" in Bonn durchgeführt. Im Verlauf der Diskussionen zu diesen Effekten geriet die Frage nach der Rolle der Anzahl der Stammzellen bei der Leukämieinduktion zunehmend ins Zentrum der Erörterungen. Deshalb fand am 22. Mai 2002 ein ergänzendes Symposium zu diesem Thema statt.

Da die Wirkungsmechanismen zum Bystander-Effekt und zu den genomischen Instabilitäten noch weitgehend unbekannt sind, hält die SSK daher den gegenwärtigen Stand des Wissens für noch nicht ausreichend, um Annahmen oder Hypothesen zu Abweichungen von einer linearen Dosis-Wirkungsbeziehung belastbar begründen zu können. Derzeit wird daher auch kein Handlungsbedarf gesehen, wegen der erwähnten Effekte konzeptionelle Änderungen im Strahlenschutz oder Modifikationen bei der Grenzwertfestlegung zu empfehlen. Die SSK sieht jedoch die dringende Notwendigkeit, diese Zusammenhänge in Hinblick auf die Konsequenzen für den Strahlenschutz weiter aufzuklären.


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